Heizung mit Fördergeldern optimieren

Neues Programm des Bundes


 von Symbol Prillwitz
© Symbol Prillwitz

Kreis Olpe. Verbraucher profitieren jetzt von einem neuen Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Mit 30 Prozent bezuschusst das Ministerium ab dem 1. August 2016 die Einbau- und Investitionskosten von Maßnahmen, die die Heizungsanlage eines Gebäudes energetisch optimieren.


Aktuell entfallen rund 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland auf den Gebäudesektor. Insbesondere bei der Wärmeversorgung von Gebäuden lässt sich die Energieeffizienz deutlich steigern.

Zu fast jeder Heizungsanlage gehört eine Heizungsumwälzpumpe. „Ein Großteil der eingesetzten Pumpen sind Stromfresser. In Ein- und Zweifamilienhäusern verursachen sie bis zu zehn Prozent des Haushaltsstromverbrauchs. Durch den Einbau einer modernen Hocheffizienzpumpe lassen sich davon bis zu zwischen 60 und 80 Prozent sparen“, weiß Dipl.-Ing. Eric Jepsen, Energieberater der Verbraucherzentrale in Lennestadt.
Hydraulischer Abgleich
Auch die Warmwasserverteilung im Heizkreislauf lasse sich oftmals verbessern, erklärt der Energieexperte. „Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass sich das Wasser und damit die Wärme im Gebäude ideal verteilt. Die Kombination aus Pumpentausch und hydraulischem Abgleich führt zum bestmöglichen Ergebnis.“

Für genau solche Investitionen stellt das Ministerium nun Fördergelder bereit. Konkret gibt es die Zuschüsse für den Ersatz von Heizungsumwälz- und Warmwasserzirkulationspumpen, die älter als zwei Jahre sind. „Eine Liste der förderfähigen Hocheffizienzpumpen ist auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht“, sagt Jepsen. Die Internetadresse lautet: www.bafa.de/bafa/de/energie/
heizungsoptimierung.
Effizienter heizen
Neben dem hydraulischen Abgleich sind weitere Maßnahmen förderfähig, die dafür sorgen, dass das Gebäude effizienter beheizt wird. Dies können zum Beispiel die Installation von voreinstellbaren Thermostatventilen oder eines Pufferspeichers und/oder die optimale Einstellung der Heizkurve sein.

Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm sind ebenfalls auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zusammengefasst. Dort findet sich auch der Förderantrag. Das Programm ist bis zum Jahr 2020 befristet und umfasst ein Fördervolumen von insgesamt circa 1,9 Milliarden Euro.
Energie-Hotline
Weitere Infos und Beratungstermine gibt es an der Energie-Hotline 0211/33 996 555 und unter www.verbraucherzentrale.nrw/
energieberatung. Die Beratungsstelle Lennestadt  nimmt Terminanfragen unter 02723/719 570  entgegen. Termine für den nächsten Beratungstag  dem Donnerstag, 10. November sind noch frei. Pro halbstündigem Termin kostet die Beratung  fünf Euro, bei Vorlage entsprechender Nachweise ist die Beratung kostenfrei. (LP)
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