Heider: Wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz
Musterfeststellungsklage
- Kreis Olpe, 15.06.2018

Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Juni, dem Gesetzesentwurf der großen Koalition zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD zugestimmt. Der heimische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Dr. Matthias Heider (CDU), bezeichnete das Abstimmungsergebnis als wichtigen und wirksamen Schritt für den Verbraucherschutz.


„Eine Musterfeststellungsklage wird künftig von qualifizierten, insbesondere nicht gewinnorientierten Institutionen wie beispielsweise dem Bundesverband Verbraucherzentrale erhoben“, erklärte Heider. „Der geschädigte Verbraucher kann dann seine Ansprüche ohne zeitlichen und finanziellen Aufwand durch Eintragung in ein Klageregister anmelden. Die durch das Gericht festgestellten Tatsachen und Rechtsauffassungen entfalten dann für den eingetragenen Verbraucher und gegen den beklagten Unternehmer Bindungswirkung im nachfolgenden Schadensersatzprozess.“
Die Modifizierung bewertet Matthias Heider positiv: „Mit den heute beschlossenen Änderungen wird eine schnelle, rechtskräftige Entscheidung in Musterfeststellungsverfahren gefördert. Zudem haben wir einen guten Mittelweg gefunden, der es Verbrauchern wie Kleinunternehmern ermöglicht, sich gegen große Konzerne zu behaupten, ohne dass ein Missbrauch der Klagemöglichkeit durch gewinnorientierte Prozessfinanzierer droht.“
