Heider lobt Durchbruch zur Stärkung von Unternehmen

KfW-Schnellkredite


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe. Matthias Heider, CDU-Bundestagsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages, lobt die Erweiterung des Hilfsangebots der Bundesregierung um ein KfW-Schnellkreditprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU):


„Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit erhalten – das ist unser Leitgedanke neben den vorrangigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr für die Gesundheit. Das KfW-Schnellkredit-Programm 2020 bedeutet für unsere Sauerländer Unternehmen eine Stärkung in der Durststrecke des Umsatzausfalls“, so Heider. „Deswegen ist es wichtig, dass die Bundesregierung jetzt noch einmal nachgesteuert und Hindernisse bei der Kreditvergabe an KMU beseitigt hat.“

Nach dem neuen KfW-Schnellkredit-Programm soll die KfW daher für Kredite, die von Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern beantragt werden, das komplette Haftungsrisiko übernehmen können. Zugleich wird für die Kreditvergabe ausreichen, dass das beantragende Unternehmen in der Vergangenheit solide gewirtschaftet hat und am Ende des Jahres 2019 noch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckte.
Kredite zwischen 500.000 und 800.000 Euro
Die Unternehmen können Kredite in Höhe von drei Monatsumsätzen beantragen. Der Betrag ist jedoch gedeckelt: Bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern bei 500.000 Euro und bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern bei 800.000 Euro.

„Das Schnellkreditprogramm ermöglicht gewissermaßen eine Weitergabe des Risikos der Banken an die KfW und damit an den Staat“, erklärt Heider. „Langwierige Prüfungen durch die Hausbanken unterbleiben. Zugleich stellen wir sicher, dass durch die Kredite keine Unternehmen künstlich über Wasser gehalten werden, die schon vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesteckt haben. Selbstverständlich wird der Kredit nur gegen Zinsen gewährt.“  

Heider betont, dass neben diesen wichtigen Neuerungen für den Mittelstand im Wirtschaftsausschuss des Bundestages auch noch Einzellösungen für bestimmte Branchen diskutiert würden:
Weitere Anpassungen stehen zur Debatte
„Vor allem die besondere Situation der Reisebranche und die der freischaffenden Künstler befinden sich noch im Abstimmungsprozess zwischen Bundesregierung und Bundestag. Ich hoffe, dass wir hier schnell zu guten Ergebnissen gelangen. Auch die Regelung zur Kurzarbeit muss noch angepasst werden, damit eine Erweiterung von zwölf auf 24 Monate für Unternehmen – etwa der heimischen Zulieferbranche – besteht, die schon vor der Corona-Krise in Kurzarbeit waren.“
Hintergrund:
Das bisherige KfW-Kreditprogramm hatte noch eine Aufteilung des Haftungsrisikos zwischen KfW und der jeweiligen Hausbank vorgesehen. Dabei hatte die KfW 80 bis 90 Prozent des Haftungsrisikos übernommen. Das bei den Hausbanken verbleibende Restrisiko hatte dazu geführt, dass diese mit der Kreditvergabe sehr zurückhaltend umgegangen waren. Unternehmen, die kaum Sicherheiten anbieten konnten und für die sich keine sichere Zukunftsprognose treffen ließ, gingen in der Regel leer aus.
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