Heider: „Grundrechte müssen auch in einer Krise respektiert werden“

Corona-Gipfel


Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Heider von Nils Dinkel
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Heider © Nils Dinkel

Kreis Olpe. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Heider hat sich zur aktuellen Diskussion um verschärfte Corona-Maßnahmen geäußert:


„Angesichts der steigenden Infektionen müssen Kontakte reduziert werden. Ich finde die angekündigten Maßnahmen für die Bürger und Unternehmen aber teilweise zu weitgehend. Das Infektionsgeschehen in Deutschland unterscheidet sich je nach Bundesland mitunter erheblich, schon allein auf Grund unterschiedlicher Bevölkerungszahlen und -dichten.“


Deshalb gelte: „Was für Berlin richtig ist, muss für Sachsen oder das Saarland nicht auch zutreffen. Föderalismus bietet die Chance, regional passgenau zu reagieren“, so der Bundestagsabgeordnete. Klar sei, dass das Coronavirus eine enorme Gefahrenquelle sei und bleibe. „Deshalb liegt mir fern, irgendetwas zu verharmlosen oder die Gefahrenabwehr in Frage zu stellen. Aber ich fordere, dass wir uns mit den Erkenntnissen aus der ersten Corona-Welle im Frühjahr noch gründlicher auseinandersetzen.

Heider hinterfragt Unterbindung von öffentlichen Kontakten

Ist die sehr weitreichende Unterbindung öffentlicher Kontakte in Deutschland erforderlich? Dürfen Baumärkte und Friseure geöffnet bleiben, während Kulturveranstaltungen abgesagt und Restaurants dicht gemacht werden müssen? Sind Schulen zu schließen oder offen zu halten?“, hinterfragt Heider.


Außerdem rät er zur Vorsicht bei andauernden Eingriffen in die Grundrechte, weil nach der zweiten auch die dritte Welle kommen könnte. Die allgemeine Handlungsfähigkeit der Bürger, das Recht sich frei zu bewegen, dürfe nur soweit wie notwendig eingeschränkt werden. Das sichere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung sei unter allen Umständen zu gewährleisten.

Heider: Der Bund muss für eine Entschädigung sorgen

„Ich begrüße, dass der Bundestag sich mit den Maßnahmen befasst – erst recht, wenn ein nationaler Notstand diskutiert wird. Die Auswirkungen auf unsere heimische Wirtschaft, etwa auf die Gastronomie, die Veranstalter und ihre Dienstleister und auch das produzierende Gewerbe sind immens. Der Bund muss für eine Entschädigung sorgen“, so Heider.


Man sind jetzt an einem Punkt, wo es nicht allein um Gefahrenabwehr oder die Begrenzung wirtschaftlicher Schäden gehe. Es sei darauf zu achten, dass die Akzeptanz der Politik bei den Bürgern sowie letztlich die soziale Stabilität erhalten.

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