Heider: Eltern von knapp 17.000 Kindern im Kreis können sich freuen

Bundestag beschließt Kindergelderhöhung


 von Symbol © Oksana Kuzmina - lia.com
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„Gute Nachrichten für die mehr als 17.000 Kindergeldempfänger im Kreis Olpe“, sagt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Heider. Der steuerliche Grundfreibetrag und die Leistungen für Kinder sollen erhöht werden. Das bedeute, dass auch das Kindergeld erhöht werde. Die habe der Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen.


Es beträgt derzeit monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder. Es soll rückwirkend ab 1. Januar 2015 um vier Euro monatlich je Kind erhöht werden. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine Erhöhung um weitere zwei Euro monatlich je Kind vorgesehen. Dr. Matthias Heider begrüßte den Beschluss. „Unsere Sparsamkeit der letzten Jahre hat sich ausgezahlt. Wir können die erarbeiteten Spielräume nun nutzen, um gerade jetzt Familien und Kindern etwas Gutes zu tun.“ Neben Kindergeld werden Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag angehoben. Um dies zu ermöglichen, nehmen Bund, Länder und Kommunen 3,545 Milliarden Euro in die Hand.
Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt aktuell 7.008 Euro und soll rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro je Kind erhöht werden. Ab 1. Januar 2016 ist eine erneute Anhebung um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro vorgesehen. Der aktuell maximal 140 Euro monatlich betragende Kinderzuschlag wird ab 1. Juli 2016 um 20 Euro monatlich steigen. Der Kinderzuschlag kommt Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Erstmals seit 2004 steigt auch rückwirkend ab 1. Januar 2015 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf dann 1.908 Euro. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um je 240 Euro. „Wir wollen damit Eltern steuerlich entlasten, die es ohnehin schwer haben, Beruf und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren“, erläuterte Heider. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro) rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro erhöht werden soll. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine weitere Anhebung um weitere 180 Euro auf dann 8.652 Euro vorgesehen. (LP)
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