Heider begrüßt verschärftes Asylrecht

CDU-Politiker erhofft sich Entlastung für Kommunen


 von Dr. Matthias Heider.
© Dr. Matthias Heider.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Februar, mit großer Mehrheit das Asylpaket II und damit eine Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Damit können Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten und kriminelle Ausländer schneller abgeschoben werden. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Heider ordnet die Verschärfung auch als „Reaktion auf die entsetzlichen Vorfälle der Silvesternacht“ ein, als es unter anderem in Köln zu Übergriffen von Einwanderern gegen Frauen kam.


Laut Heider sollen auslän¬di¬sche Straftäter künftig ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. „Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten“, beschrieb Heider das beschlossene Gesetz der Großen Koalition. Auch Diebstähle könnten künftig zur Ausweisung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt würden. Weil auch Regelungen für Migranten ohne Bleibeperspektive weiter verschärft werden, hofft Heider auf eine Entlastung der Kommunen im Kreis Olpe. Für Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten würden besondere Aufnahmeeinrichtungen geschaffen. „So können wir die Personen bei Ablehnung ihres Antrags leichter wieder in ihre Heimat zurückführen“, erläutert Heider. Vorgesehen sei, dass Asylsuchendenin diesen Zentren bleiben, bis ihr Verfahren abgeschlossen ist. Während des gesamten Verfahrens müssen die Antragsteller im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde bleiben. Bei Verstößen drohen Leistungskürzungen.
Rückführung direkt aus der Erstaufnahme
Wenn die Asylanträge abgelehnt werden, kann die Rückführung direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen. Heider: „Wir wollen vor allem die Kommunen entlasten. Somit müssen sich die Kommunen nicht mehr um die Unterbringung dieser Menschen kümmern und können denjenigen helfen, die wirklich unseren Schutz brauchen.“ Auch die Regelungen zum Familiennachzug werden überarbeitet. Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit einge¬schränktem Schutz wird künftig für zwei Jahre ausgesetzt. Ein weiterer Punkt des neuen Asylpakets sei eine Vereinfachung der Abschieberegelungen. In Zukunft sollen nur noch schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, eine Abschiebung verhindern können. Atteste sollen von Amtsärzten ausgestellt werden müssen. „Wir stellen klare Regeln auf, die Missbrauch verhindern. Das schafft für alle Beteiligten mehr Klarheit“, betonte der Abgeordnete.
„Missbrauch des Gastrechts“ verhindern
Insgesamt verfolge die Große Koalition eine klare Linie: „Wir machen mit den geplanten Gesetzänderungen deutlich: Wir helfen Schutzbedürftigen, werden aber keinen Missbrauch unseres Gastrechtes dulden“, betont Heider. Klar sei aber auch, dass die Anzahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge deutlich reduziert werden müsse. „Die Kommunen erreichen ihre Belastungsgrenzen“, warnt Heider. (LP)
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