Heider begrüßt Vereinfachung und Aufstockung der „Überbrückungshilfe III“

Corona-Hilfen des Bundes


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Kreis Olpe. Dr. Matthias Heider, CDU-Bundestagsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Deutschen Bundestag, begrüßt die jüngsten Veränderungen bei der sogenannten „Überbrückungshilfe III“. Diese stellt der Bund während der Corona-Pandemie für krisengeschüttelte Unternehmen zur Verfügung.


Heider: „Um die coronabedingten Neuinfektionen deutlich zu verringern, haben Bund und Länder am 19. Januar die Verlängerung und Verschärfung von Lockdown-Maßnahmen beschlossen. Gerade in einer so mittelstandsstarken Region wie dem Sauerland hat das unverkennbare Auswirkungen für unsere Unternehmen und Beschäftigten.“

Die Überbrückungshilfe III werde nochmals erweitert und aufgestockt sowie der Zugang zu diesem Hilfsprogramm vereinfacht. Konkret sei es gelungen, die maximale monatliche Fördersumme auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen zu erhöhen. Bisher hatte die Förderhöchstgrenze bei 200.000 bzw. 500.000 Euro gelegen. Anrechnungsfähige Fördermonate umfassen die Spanne von November 2020 bis Juni 2021.

Bisherige Differenzierung fällt weg

„Außerdem gibt es künftig nur noch ein einziges Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, namentlich einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum. Damit entfällt die bisherige Differenzierung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen in unterschiedlichen Zeiträumen, Schließungsmonaten sowie direkter oder indirekter Betroffenheit“, so Heider.

Neu sei auch, dass Abschlagszahlungen sämtlichen antragsberechtigten – und nicht allein von Schließungen betroffenen – Unternehmen offenstehen. Je Fördermonat sind hier bis zu 100.000 Euro möglich. Die Summe sei verdoppelt worden.

„Verbessert haben wir ferner die Anerkennung weiterer Kostenpositionen: Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt. Darüber sind Investitionen in die bauliche Modernisierung, Umsetzung von Hygienekonzepten oder Digitalisierungsmaßnahmen anerkennungsfähig. Wer also beispielsweise einen Onlineshop aufbaut, kann dies als Kostenposition verbuchen lassen“, so der Bundestagsabgeordnete.

Bislang 75 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen bewilligt

Seit Beginn der Corona-Pandemie habe der Bund insgesamt 75 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen bewilligt und ausgezahlt. „Hinzu kommen das Kurzarbeitergeld mit rund 20 Milliarden Euro sowie das größte Konjunkturpaket in der Geschichte unseres Landes. Auf eine historische Krise reagieren wir mit einer historischen Entschlossenheit, die uns hoffentlich bald aus dem Tal herausführen wird“, so Heider abschließend.

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