Handy aus, Köpfchen an – Wie wird an Schulen mit den Geräten umgegangen?

Bigge-Lenne-Gesamtschule und St.-Franzsikus-Schule


  • Kreis Olpe, 05.09.2025
  • Schule & Bildung
  • Von Jana Becker
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Symbolfoto. von Microsoft Copilot – mit KI erstellt
Symbolfoto. © Microsoft Copilot – mit KI erstellt

Kreis Olpe/Finnentrop. Es weiß den Weg, bietet endlose Unterhaltung und hat Antworten auf alle erdenklichen Fragen: Das Smartphone ist ein ständiger Begleiter im Alltag. Längst werden die Geräte auch bei Schülern und im Unterricht genutzt. Die Konzentration und das soziale Miteinander leiden darunter. Deshalb hat die Bigge-Lenne-Gesamtschule Finnentrop Handys schon lange verboten, erzählt Schulleiter Thorsten Vietor im Gespräch mit LokalPlus.


In Nordrhein-Westfalen gibt es kein einheitliches Handyverbot für Schüler. Bis Herbst 2025 sollen alle öffentlichen Schulen jedoch altersgerechte und verbindliche Regeln zur privaten Handynutzung in die Schulordnung aufnehmen. Dazu fordert das Schulministerium auf. Einige Schulen im Kreis Olpe entwickeln gerade erst ein Konzept für solche Regeln, andere wiederum haben schon Lösungen.

An der Bigge-Lenne-Gesamtschule in Finnentrop zum Beispiel hat sich diesbezüglich seit dem Beginn des Schuljahres 2025/26 nicht viel geändert. Ein Handyverbot besteht hier schon länger, sogar schon seit Jahren, so Schulleiter Thorsten Vietor.

Handys bleiben in der Tasche

Wenige Jahre nach der Gründung der Schule ist dort eine Handyregelung von der Schulkonferenz verabschiedet worden. Die Regel lautet: In der Schule darf grundsätzlich kein Handy genutzt werden. Die Geräte müssen in der Tasche bleiben und lautlos gestellt werden.

Wird ein Schüler trotzdem bei der Handynutzung erwischt, wird ihm das Gerät für den Rest des Schultags abgenommen und im Sekretariat hinterlegt. Dort kann es nach dem Unterrichtsende vom Schüler abgeholt werden. Sollte sich so ein Vorfall wiederholen, wird dem Schüler das Handy von einem Mitglied der Schulleitung überreicht, die aus einem fünfköpfigen Team besteht.

Symbolfoto. von pixabay.com
Symbolfoto. © pixabay.com

„Da gibt es dann auch ein kurzes pädagogisches Gespräch und ab dem dritten Mal müssen immer die Eltern das Handy in der Schule abholen“, erklärt Vietor. „Da kommt es dann schon mal vor, dass ein Handy eine Woche hier eingeschlossen ist.“

Und das scheint ausreichend abzuschrecken: „Natürlich gibt es hier immer wieder dieselben Pappenheimer, deren Eltern schon bis zu sieben Mal hier das Handy abholen mussten.“ Aber das würden nur wenige Schüler riskieren, denn „der Zorn der Eltern richtet sich eher gegen die Kinder als gegen die Schule“.

Es gibt auch Ausnahmen, in denen an der Gesamtschule Finnentrop eine Handynutzung im Unterricht erlaub ist. Zum Beispiel für Recherchen oder Umfragen. In solchen Fällen können sich die Schüler dann mittels QR-Code in das Schul-W-Lan einloggen. Ob und wie das Handy oder Tablet in den Unterricht eingebunden wird, liege immer im Ermessen der Lehrkräfte, so der Schulleiter.

Regeln werden stetig angepasst

An dieser Handyregelung wird die Schule weiterhin festgehalten, allerdings wird sie auch stetig angepasst. So bezieht sich das ursprünglich Handyverbot mittlerweile auch auf Tablets und Smartwatches, die, als die Regelung entstand, noch nicht so intensiv genutzt wurden wie heutzutage.

Im ,Schuljahr 2026/27 soll an der Bigge-Lenne-Gesamtschule eine gymnasiale Oberstufe eingeführt werden (LokalPlus berichtete). Auch dann muss die Schulkonferenz noch einmal neu entscheiden, wie eine Handyregelung für ältere Schüler aussehen könnte.

Die Voraussetzungen und auch die Bedürfnisse seien dann anders, so Vietor. Ein Smartphone könnte zum Beispiel während einer Freistunde zum Erstellen eines Referates genutzt werden. „Die Oberstufenschüler werden andere Rechte haben, da kann man auch an die Reife der Schüler appellieren, denke ich“, ist sich Thorsten Vietor sicher.

Neuregelung an St.-Franziskus-Schule

Auch an der St. Franziskus-Schule Olpe hat LokalPlus zum Thema Handynutzung nachgefragt. Schulleiterin Eva Jansen berichtete, Regelungen zur Handynutzung gebe es schon seit einigen Jahren, doch die Meinungen der Schulgemeinschaft dazu seien sehr unterschiedlich gewesen. Das habe dazu geführt, dass Umsetzung der Regelungen nicht zufriedenstellend gewesen sei.

Eva Jansen, Schulleiterin der St.-Franziskus-Schule. von privat
Eva Jansen, Schulleiterin der St.-Franziskus-Schule. © privat

Doch mittlerweile habe sich die Situation an der Schule geändert, denn eine große Mehrheit von Eltern, Lehrern und auch Schülern stehe der Handynutzung kritisch gegenüber. Jansen: „Somit waren veränderte Gelingensbedingungen für eine überarbeitete – schärfere – Regelung gegeben. Hierzu wurden mit allen Beteiligten der Schulgemeinschaft Gespräche geführt, Vorschläge entwickelt und als Entwurf der Schulkonferenz vorgelegt. Diese hat dann die Ordnung in der aktuell gültigen Fassung beschlossen.“

Handyverbot bis Klasse 10

Mit dem Schuljahresbeginn Ende August ist die neue Regelung in Kraft getreten. Demnach ist die Nutzung eines Handys/Smartphones für Schüler der Sekundarstufe I (Jahrgänge 5 -10) auf dem Schulgelände generell untersagt und für Schüler der Sekundarstufe II (Jahrgänge 11 – 13) ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.

Eva Jansen: „Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen ihre Aufsichtspflicht aktiv wahr. Grundsätzlich wird das Smartphone bei unerlaubter Nutzung bis zum Ende des Schultags im Sekretariat aufbewahrt. Es bestehen gestufte Regelungen im Falle wiederholter Verstöße.

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