„Gruselclown"-Attacke in Lennestadt ein Fake

Verkleidete Täter treiben in deutschen Städten ihr Unwesen


  • Kreis Olpe, 24.10.2016
  • Von Lea Engelbrecht
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Kreis Olpe. Nachdem sich das Gerücht längere Zeit hartnäckig hielt, ein oder mehrere sogenannte „Grusel-Clowns“ würden ihr Unwesen auch in Lennestadt treiben, erklärt die Polizei im Kreis Olpe auf LokalPlus-Anfrage nun, dass diese Meldung nicht stimmt. Es handelt sich hierbei um eine Meldung, die auf „24aktuelles.com“ verbreitet wurde, einem Online-Portal für Fake-Meldungen. Der Polizei im Kreis Olpe sind keine weiteren Fälle bekannt. Das Landeskriminalamt in Düsseldorf hat zu diesem Thema eine Pressemitteilung mit Verhaltenstipps herausgegeben.


Jedoch erschien diese Fake-Nachricht nicht ohne Anlass, denn momentan erreicht eine Trend-Welle aus den USA auch die sozialen Medien in Deutschland. Dabei geht es darum, sogenannte „Prank-Videos“, in denen grundlos Passanten erschreckt werden, auf der Internetplattform „YouTube“ hochzuladen. In deutschen Städten wie Rostock, Wesel oder Gelsenkirchen haben Übergriffe von „Gruselclowns“ bereits für die ersten Verletzten gesorgt. Ein 14-jähriger aus Gelsenkirchen stürzte bei der Flucht vor einem „Gruselclown“ und verletzte sich dabei an der Hand.
Vorfälle sollten der Polizei unbedingt gemeldet werden
 In Rostock wurde eine Dame von einem dementsprechend maskierten Täter mit einer Kettensäge angegriffen. Jedoch blieben mehrere Versuche, die Kettensäge zu starten, erfolglos. Die Dame reagierte daraufhin und rief die 110. Das sei immer eine richtige Entscheidung und man sollte in so einem Fall nicht davor zurückschrecken, die ortsansässige Polizei zu informieren, so Stephan Ommer von der Kreispolizeibehörde Olpe.
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Vor den „Gruselclowns“ wird nun in Hinblick auf die Halloween-Feierlichkeiten am 31. Oktober ebenfalls von der Polizei gewarnt, aber „trotzdem möchten wir auch nicht durch übermäßige Berichterstattung bewirken, dass sich noch mehr Personen diesem Trend anschließen“, fügt Ommer hinzu. Denn solche Trends basierten oft auf dem Nachahmer-Prinzip. Deshalb vermuten Psychologen, dass die „Gruselclowns“ nur kurzzeitig ihr Unwesen treiben und dieser „Internet-Trend“ schnell wieder abnimmt.
Täter sind sich des Strafmaßes oftmals nicht bewusst
Sollten, wie in dem oben angeführten Fall, Personen verletzt werden oder sich als Folge eines „Gruselclown-Angriffs“ verletzen, machten sich die Täter bereits straffällig, was ihnen aber selten selbst bewusst sei. Wenn es sich aber nur um das simple „Erschrecken“ handele, vor allem in der Zeit rund um Halloween, gehören solche Vorfälle praktisch zur Tagesordnung und würden nur selten geahndet. Eine solche Tat falle noch nicht in den strafrechtlichen Bereich, erklärt Stephan Ommer.
Das LKA Düsseldorf hat einige Verhaltenshinweise im Umgang mit „Gruselclowns“ zusammengetragen und in einer Pressemitteilung veröffentlicht:

• Vorausschauendes Verhalten ermöglicht Ihnen, Gefahren zu erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen.

• Treffen Sie selbst auf eine für Sie bedrohlich wirkende Gruppe, dann ist es möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Gruppe auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von „gesundem Menschenverstand“.

 • Auch wenn Sie keine Gefahr für sich sehen, aber bedrohliche Gruppen von Personen feststellen, scheuen Sie sich nicht, die Polizei über „110“ zu verständigen!
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