Grundsteuerreform: Für viele Immobilienbesitzer tickt die Uhr
Finanzamt unterstützt bei der Feststellungserklärung
- Kreis Olpe, 07.10.2022
- Verschiedenes

Kreis Olpe. Viele Immobilienbesitzer haben es bisher auf die lange Bank geschoben, aber langsam drängt die Zeit. Denn die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen zur Neuberechnung der Grundsteuer endet am 31. Oktober. Martin Wiggen, Leiter des Finanzamts Olpe, ruft dazu auf, die Feststellungserklärung zeitnah abzugeben. Er gibt praktische Hinweise, worauf die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Abgabe achten sollten.

„Die erste Anlaufstelle ist unsere digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de“, so Martin Wiggen. Hier finden Eigentümer Erklär-Videos, ausführliche Klick-für-Klick-Anleitungen sowie Check-Listen, die eine Übersicht der benötigten Daten liefern und Hinweise geben, wo diese zu finden sind.

Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über das Online-Finanzamt ELSTER unter www.elster.de möglich. Ein Vorteil der Abgabe ist die digitale Endkontrolle, die die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft.
Was vielen Personen nicht bewusst ist: Die Abgabe der Feststellungserklärung kann auch über den ELSTER-Zugang von nahen Angehörigen erfolgen. Über einen Zugang können auch mehrere Feststellungserklärungen abgegeben werden.
Alternativ ist die Abgabe in NRW und zehn anderen Bundesländern auch über das Online-Portal www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de möglich. Dieses gilt als leichter bedienbar als ELSTER.


Im Hauptvordruck (auch GW-1 genannt) der Feststellungserklärung ist in Zeile 11 der Anteil, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, mit Zähler und Nenner einzutragen. „Eigentümer tragen hier den Anteil ein, zu dem das Flurstück ihrem Grundstück zuzuordnen ist“, erklärt Martin Wiggen. „Bei einem Einfamilienhaus gehört meist das gesamte Flurstück zum Grundstück und es ist als Zähler ‚1‘ und als Nenner ‚1‘ anzugeben. Dass das Grundstück zum Beispiel Ehegatten jeweils zur Hälfte gehört, ist erst später bei den Informationen zu den Eigentümern anzugeben.“

Bei Eigentumswohnungen ist in der Zeile 11 der Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum einzutragen. Dieser ist zum Beispiel im Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung zu finden.

„Uns erreichen Anfragen, ob man keine Erklärung abgeben muss, wenn man kein Informationsschreiben erhalten hat“, berichtet Martin Wiggen. „Grundsätzlich gilt, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist – unabhängig davon, ob man ein Infoschreiben erhalten hat oder nicht.“
Wer das Informationsschreiben verlegt oder nicht erhalten hat, kann im Grundsteuer-Portal der Finanzverwaltung die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abfragen. Das Grundsteuerportal ist unter www.grundsteuer-geodaten.nrw.de erreichbar.
Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist beim Finanzamt Olpe eine Hotline unter (02761) 963-1959 (Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Unsere Hotline ist bestens informiert und hilft gerne weiter“, so Martin Wiggen. „Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären.“
