Grüne fordern strengere Corona-Maßnahmen im Kreis Olpe

Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen


  • Kreis Olpe, 23.12.2020
  • Politik , Gesundheit & Medizin
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 von Pixabay.comprivat
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Kreis Olpe. Mit großer Sorge beobachtet die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Kreistag Olpe die Entwicklung der Coronainfektionen und die im Landesdurchschnitt hohe Zahl von an und mit Corona gestorbenen Menschen im Kreis Olpe. Sie fordern schärfere Maßnahmen.


„Für uns wird angesichts dieser Zahlen und Entwicklungen immer deutlicher, dass der Kreis Olpe Maßnahmen über das bisher getane hinaus veranlassen muss. Ein weiteres Zuwarten ist aus Sicht unserer Fraktion keine Option mehr“, heißt es in einem offenen Brief von Grünen-Fraktionschef Fred-Josef Hansen an Landrat Theo Melcher.

Die Grünen fordern den Landrat auf, im Interesse der Bürger folgende „dringend notwendige Maßnahmen“ einzuleiten bzw. umzusetzen:

  1. Maskenpflicht auf allen öffentlich zugänglichen Plätzen mit Publikumsverkehr. Dies gilt demnach sowohl für öffentlich Plätze und Straßen als auch für private Parkplätze zum Beispiel bei Discounter oder vor Wohnanlagen
  2. Hygienemaßnahmen in Altenheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Diese Einrichtungen sind intensiv zu überwachen und auf häufig durchzuführende Testungen zu drängen. Dabei müssen selbstverständlich auch auf nach außen vergebene Dienstleistungen, wie zum Beispiel das Putzen oder Hausmeisterdienste mit einbezogen werden.
  3. Es soll darauf hingewirkt werden, dass keine Präsenzgottesdienste stattfinden. Wir können es nicht verantworten, Gottesdienste mit größeren Teilnehmerzahlen und damit zwangsläufig auch mit Kontakten anzubieten. Als Alternative bieten sich Onlineveranstaltungen an.
  4. Für den Schulbeginn 2021 ist ein gestaffelten Schulbeginn vorzusehen. In Schulbussen sind ausschließlich Sitzplätze anzubieten und der Schulweg von den Busbahnhöfen zur Schule soll begleitet werden.
  5. Sollten alle diese Maßnahmen nicht greifen, ist eine Ausgangssperre für den Kreis Olpe von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens mit den bekannten Ausnahmen vorzubereiten.
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