Groschek fordert Respekt vor Straßenwärtern
NRW-Verkehrsminister spricht von verantwortungsvollem und riskantem Job
- Kreis Olpe, 17.11.2016
Kreis Olpe. NRW-Verkehrsminister Michael Groschek und Straßen.NRW-Direktorin Elfriede Sauerwein-Braksiek fordern, die Arbeit von Straßenwärtern mehr zu würdigen. Verkehrsteilnehmer sollten ihren Frust über Staus und stockenden Verkehr „nicht an denen auszulassen, die dafür sorgen, dass das Fahren auf nordrhein-westfälischen Straßen sicher bleibt“. Hintergrund dieses Appells ist die „Woche des Respekts", zu der die Landesregierung für den Zeitraum 14. Bis 18. November aufgerufen hat.

Respektlosigkeiten gegenüber Straßenwärtern stünden in krassem Gegensatz zu Bedeutung, Verantwortung und Risiko ihrer Arbeit, fügte Elfriede Sauerwein-Braksiek hinzu. „Das Risiko eines Straßenwärters bei einem Arbeitsunfall ums Leben zu kommen, ist 13 Mal höher als in der gewerblichen Wirtschaft", sagte die Direktorin von Straßen.NRW. Seit 1993 sind Straßenwärter im Dienst in mehr als 500 Unfälle verwickelt worden. 19 Menschen haben dabei ihr Leben verloren. Allein in diesem Jahr sind bereits vier Straßen.NRW-Mitarbeiter verletzt worden.

Alles, was Straßenwärter selber tun können, um ihre Sicherheit zu erhöhen, werde im sogenannten Sicherheitsparcours trainiert, so Sauerwein-Braksiek weiter. Die Einschätzung der eigenen und der Geschwindigkeit anderer sei für Straßenwärter eine überlebenswichtige Fähigkeit.
Aufgaben eines Straßenwärters bei Straßen.NRW
Im Winter sind Straßenwärter die ersten, wenn die Straßen bei Schnee und Glatteis geräumt und gestreut werden müssen. Speziell in den Wintermonaten schneiden die Fachleute Bäume und Sträucher zurück. Das Ziel der Gehölzpflege: Bäume müssen standsicher sein, Äste dürfen nicht den Blick auf Straße und Schilder behindern. Zur Absicherung der eigenen Arbeitsstellen warnen Absperrtafeln, riesige Blinkpfeile oder Warnschwellen die Autofahrer. Trotzdem müssen Straßenwärter immer mit einem Auge den Verkehr beobachten.“
(Quelle: Pressemitteilung Straßen.NRW vom 16. November 2016)




