Gottesdienste im Evangelischen Kirchenkreis frühestens am 10. Mai
Enorme Vorkehrungen
- Kreis Olpe, 26.04.2020

Kreis Olpe. Ab dem 10. Mai sollen in den heimischen Kirchengemeinden wieder öffentliche Gottesdienste - sogenannte Präsenzgottesdienste - möglich sein. Darauf haben sich die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW), die NRW-Landesregierung und das Robert Koch-Institut verständigt. Allerdings sind diese Präsenzgottesdienste nur bei Umsetzung eines Schutzkonzeptes erlaubt.

Auf gemeinsames Singen wird wegen der hohen Infektionsgefahr verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht. Auch das Abendmahl soll vorerst nicht gefeiert werden. Während des Gottesdienstes ist eine Mund-Nase-Maske zu tragen. Die Kirchenbesucher werden auf Listen erfasst, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Die Kirchengemeinden werden ihre Gemeindeglieder über ihre Homepages und durch die Presse informieren, wann – und unter welchen Bedingungen - es dann wieder Gottesdienst geben wird.
