Gottesdienste im Evangelischen Kirchenkreis frühestens am 10. Mai

Enorme Vorkehrungen


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 von LokalPlus
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Kreis Olpe. Ab dem 10. Mai sollen in den heimischen Kirchengemeinden wieder öffentliche Gottesdienste - sogenannte Präsenzgottesdienste - möglich sein. Darauf haben sich die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW), die NRW-Landesregierung und das Robert Koch-Institut verständigt. Allerdings sind diese Präsenzgottesdienste nur bei Umsetzung eines Schutzkonzeptes erlaubt.


Die Presbyterien der Kirchengemeinden sind angehalten, ein Hygiene- und Abstandskonzept für Gottesdienste zu entwickeln und die dafür notwendigen Materialien anzuschaffen. Desinfektionsspender sind an den Ein- und Ausgängen der Kirchen vorzuhalten. Sitzmöglichkeiten müssen mit einem Abstand von 1,50 Meter mindestens in alle Richtungen gekennzeichnet werden. Laufwege und Abstandsregularien sind sicherzustellen. Mundschutzmasken sind zu besorgen.

Auf gemeinsames Singen wird wegen der hohen Infektionsgefahr verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht. Auch das Abendmahl soll vorerst nicht gefeiert werden. Während des Gottesdienstes ist eine Mund-Nase-Maske zu tragen. Die Kirchenbesucher werden auf Listen erfasst, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Weniger Plätze
Da die Abstandsregelungen sichergestellt werden müssen, reduziert sich für die Kirchen auch die Sitzplatzzahl. Je nach Kirche wird es so eine begrenzte Besuchermenge geben. Die Hygiene- und Abstandsvorschriften gelten auch für Amtshandlungen und Trauerfeiern in den Kirchen und Friedhofskapellen.

Die Kirchengemeinden werden ihre Gemeindeglieder über ihre Homepages und durch die Presse informieren, wann – und unter welchen Bedingungen - es dann wieder Gottesdienst geben wird.
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