Geflügelpest-Überwachungszonen im Kreis Olpe aufgehoben

Geflügelhalter sollten weiterhin vorsichtig sein


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Kreis Olpe. Kürzlich waren Fälle von Geflügelpest im Oberbergischen Kreis und im Kreis Siegen-Wittgenstein aufgetreten. Daraufhin hatte der Kreis Olpe Überwachungszonen eingerichtet. Jetzt hob der Kreis die Überwachungszonen auf. Die Geflügelpest breitete sich nicht auf das Gebiet des Kreises Olpe aus. Auch die Aufstallungspflicht ist damit aufgehoben.


Um eine weitere Ausbreitung der für Vögel hochansteckenden und gefährlichen Krankheit zu verhindern, musste innerhalb der Überwachungszonen unter anderem sämtliches Geflügel im Stall gehalten werden. Trotz Aufhebung der Überwachungszonen ist die Gefahr jedoch nicht ganz vorüber: Das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) schätzt die Gefahr weiterer Ausbrüche bundesweit als hoch ein.

Kein Kontakt zu Wildvögeln

Daher müssen Geflügelhalter weiterhin vorsichtig sein und Schutzmaßnahmen ergreifen: Geflügel sollte keinerlei Kontakt zu wildlebenden Wasservögeln wie Enten, Gänsen oder Schwänen haben und keine Wasserstellen mit ihnen teilen. Geflügel sollte nur mit Leitungswasser getränkt werden. Futter, Einstreu und Gebrauchsgegenstände sollten an Stellen aufbewahrt werden, die für Wildvögel unzugänglich sind.

Zudem sollten Geflügelhalter ihre Tiere im Auge behalten und unbedingt sofort das Veterinäramt verständigen, wenn sie vermehrt kranke oder tote Tiere bemerken.

Verpflichtende Anmeldung beim Veterinäramt

Der Kreis Olpe erinnert daran, dass alle Geflügelhalter verpflichtet sind, ihre Bestände beim Veterinäramt zu melden. Dabei ist es egal, wie viele Tiere man hält und ob diese rein privat oder zur wirtschaftlichen Nutzung gehalten werden. Nur mit vollständigen Daten kann der Behörde eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung gelingen. Für die Meldung gibt es ein Formular zum Download auf www.kreis-olpe.de unter dem Stichwort „Tierseuchen“.

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