Geflügelpest: Stallpflicht im Kreis Olpe
Ausweitung der Risikogebiete
- Kreis Olpe, 23.12.2016
Kreis Olpe. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Putenhaltungen in den Kreisen Soest, Paderborn und Gütersloh sowie der weiterhin dynamischen Seuchenentwicklung bei Wildvögeln werden weitere Schutzmaßnahmen getroffen. Aus diesem Grund werden die Risikogebiete ausgeweitet und eine flächendeckende Aufstallung von Geflügel auch im Kreis Olpe angeordnet. Damit gilt ab Samstag, 24. Dezember, für alle Geflügelhalter im Kreis Olpe die Stallpflicht.
„Die Stallpflicht gilt auch für Geflügel, das zu Hobbyzwecken gehalten wird“, erklärt Kreisveterinär Christian Kaiser und ergänzt: „Die geltenden Regeln zu Schutzmaßnahmen und zur Hygiene sollten sehr ernst genommen werden.“
Die vollständige Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur allgemeinen Stallpflicht kann auf der Homepage des Kreises eingesehen werden oder direkt hier über den nachfolgenden Link zur PDF-Datei.