Geflügelpest: Stallpflicht im Kreis Olpe

Ausweitung der Risikogebiete


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 von Symbol Sven Prillwitz
© Symbol Sven Prillwitz

Kreis Olpe. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Putenhaltungen in den Kreisen Soest, Paderborn und Gütersloh sowie der weiterhin dynamischen Seuchenentwicklung bei Wildvögeln werden weitere Schutzmaßnahmen getroffen. Aus diesem Grund werden die Risikogebiete ausge­weitet und eine flächendeckende Aufstallung von Geflügel auch im Kreis Olpe angeordnet. Damit gilt ab Samstag, 24. Dezember, für alle Geflügelhalter im Kreis Olpe die Stallpflicht.


„Entsprechend der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung sind alle Halterinnen und Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen im Kreis Olpe aufgefordert, ihre Tiere in geschlossenen Ställen zu halten oder in einer Voliere, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen muss und zudem über eine Seitenbegrenzung verfügt, die das Eindringen von Wild­vögeln verhindert“, heißt es in einer Pressemitteilung, die der Kreis Olpe am Freitagmittag, 23. Dezember, herausgegeben hat. 

„Die Stallpflicht gilt auch für Geflügel, das zu Hobbyzwecken gehalten wird“, erklärt Kreisveterinär Christian Kaiser und ergänzt: „Die geltenden Regeln zu Schutzmaßnahmen und zur Hygiene sollten sehr ernst genommen werden.“ 

Die vollständige Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur allgemeinen Stallpflicht kann auf der Homepage des Kreises eingesehen werden oder direkt hier über den nachfolgenden Link zur PDF-Datei.
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