Geflügelpest: Stallpflicht auch im Kreis Olpe möglich

Bestätigte Fälle in NRW


 von Symbol Barbara Sander-Graetz
© Symbol Barbara Sander-Graetz

Kreis Olpe. Die kürzlich bestätigten Fälle von „Geflügelpest“ (hochpathogene aviäre Influenza) in mehreren Bundesländern führen nun auch in Nordrhein-Westfalen zu speziellen vorsorglichen Schutzmaßnahmen. „Nachdem derzeit auch in NRW Verdachtsbefunde bei Wildvögeln abgeklärt werden, ist nicht auszuschließen, dass die bereits seit Dienstag bestehende Aufstallungs­pflicht für Risikogebiete ausgeweitet wird“, sagt Christian Kaiser, Tierarzt beim Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Olpe.


Zum Schutz der Hausgeflügelbestände würde dann eine generelle Stallpflicht für Hausgeflügel angeordnet, die dann auch für Kleinbestände in privater Haltung gelten würde. Daher bittet der Kreisveterinär die heimischen Geflügelhalter, sich auf eine mögliche generelle Stallpflicht ihrer Tiere vorzubereiten. Bereits jetzt sind Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel, die grund­sätzlich anzeigepflichtig sind, untersagt.

„Zum Schutz des Geflügels ist es zudem unerlässlich“, so der Rat des Tierarztes, „auch bei kleinen Beständen Hygienemaßnahmen der Geflügelhaltung zu beachten. Hierzu zähle insbesondere das Füttern im Außenbereich, das unterlassen werden sollte.
Menschen bislang wohl nicht infiziert
Jeder Halter von Geflügel (Hühner, Puten, Enten und Gänsen) ist im Übrigen verpflichtet, ab dem ersten Tier seiner Melde- und Anzeigepflicht der Tierhaltung unter Angabe der Haltungsform (Freiland oder Stallhaltung) bei der Tierseuchenkasse und dem zuständigen Veterinäramt nachzukommen.

Zugleich gibt Christian Kaiser auch Entwarnung. „Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt“.

Weiterführende Informationen sind auch auf den Websites des Landesministeriums
sowie des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zu finden.
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