Geflügelpest: Stallpflicht auch im Kreis Olpe möglich
Bestätigte Fälle in NRW
- Kreis Olpe, 18.11.2016

Kreis Olpe. Die kürzlich bestätigten Fälle von „Geflügelpest“ (hochpathogene aviäre Influenza) in mehreren Bundesländern führen nun auch in Nordrhein-Westfalen zu speziellen vorsorglichen Schutzmaßnahmen. „Nachdem derzeit auch in NRW Verdachtsbefunde bei Wildvögeln abgeklärt werden, ist nicht auszuschließen, dass die bereits seit Dienstag bestehende Aufstallungspflicht für Risikogebiete ausgeweitet wird“, sagt Christian Kaiser, Tierarzt beim Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Olpe.

„Zum Schutz des Geflügels ist es zudem unerlässlich“, so der Rat des Tierarztes, „auch bei kleinen Beständen Hygienemaßnahmen der Geflügelhaltung zu beachten. Hierzu zähle insbesondere das Füttern im Außenbereich, das unterlassen werden sollte.
Zugleich gibt Christian Kaiser auch Entwarnung. „Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt“.
Weiterführende Informationen sind auch auf den Websites des Landesministeriums
