Fünf Tage in Folge unter 100: Notbremse wird Donnerstag aufgehoben

Infektionsgeschehen im Kreis Olpe rückläufig


  • Kreis Olpe, 24.05.2021
  • Corona
  • Von Wolfgang Schneider
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Kreis Olpe. Am Donnerstag, 27. Mai, treten die strengen Maßnahmen und Beschränkungen der Bundes-Notbremse im Kreis Olpe außer Kraft. Das steht seit Pfingstmontag, 24. Mai, fest.


Angesichts von null Neuinfektionen am Montag (LokalPlus berichtete) sinkt die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut jeweils am Morgen des Folgetages feststellt, im Kreisgebiet auf 78,4. Dieser Wert gilt für Dienstag, der damit der fünfte Werktag in Folge ist, an dem die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt.

Die maßgeblichen Tage

Nach der Zählung des RKI (https://www.rki.de/inzidenzen) – und nur die ist maßgeblich für die Einführung oder Aufhebung der Notbremse, gab es in den vergangenen Tagen im Kreis Olpe folgende Inzidenzwerte:

  • Mittwoch, 19. Mai: 91,8
  • Donnerstag, 20. Mai: 84,4
  • Freitag, 21. Mai: 85,8
  • Samstag, 22. Mai: 87,3
  • Pfingstsonntag, 23. Mai: 88,1
  • Pfingstmontag, 24. Mai: 84,4
  • Dienstag, 25. Mai: 78,4 (LP-Berechnung)

Zur Aufhebung der Notbremse heißt es in § 28b des Infektionsschutzgesetzes: „Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt (...) an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen des Absatzes 1 außer Kraft.“

Allgemeinverfügung notwendig

Im Kreis Olpe wird am Dienstag die Marke von fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Dienstag bis Samstag und Dienstag – Pfingstsonntag und -montag zählen nicht mit) erreicht. Außer Kraft tritt die Notbremse dann am übernächsten Tag, also am Donnerstag, 27. Mai.

Damit das alles rechtlich in trockenen Tüchern ist, bedarf es noch einer entsprechenden Allgemeinverfügung des NRW-Gesundheitsministeriums. Mit dieser ist voraussichtlich am Dienstagnachmittag zu rechnen.

Übersicht über Lockerungen

Dann würden ab Donnerstag folgende Lockerungen greifen:

Ausgangsbeschränkungen: keine nächtliche Ausgangssperre mehr

Kontakte: Fünf Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren) dürfen sich treffen.

Einzelhandel: Alle Geschäfte geöffnet. Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, können ohne Terminbuchung besucht werden. Ein negativem Testergebnis ist Voraussetzung. Es gilt eine Begrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter.

Gastronomie: Die Außengastronomie darf öffnen. Voraussetzung sind negative Testergebnisse für Gäste und Personal.

Beherbergung: Übernachtungen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis erlaubt. Übernachtungen von Urlaubern in Hotels. Pensionen etc. sind mit bis zu 60 Prozent der Kapazität und negativem Testergebnis zulässig.

Kultur und Freizeit:

  • Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis möglich.
  • Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Burgen und ähnlichen Einrichtungen nach vorheriger Terminbuchung möglich.
  • Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen wie Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten. Negatives Testergebnis nötig.
  • Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) bei Begrenzung der Besucheranzahl öffnen. Voraussetzung ist negatives Testergebnis.

Sport:

  • Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen
  • Kontaktsport unter freiem Himmel für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahre
  • Zuschauer bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis erlaubt ( bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan)
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