Frühzeitige Weichenstellungen für Krankheit, Alter und Tod

Gesamtheitliche Vorsorgeplanung


  • Kreis Olpe, 01.10.2020
  • Von Dr. Thomas Buchmann
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Kreis Olpe. In der neuen Folge unserer Serie „Ratgeber Recht“ in Kooperation mit der Olper Kanzlei Dietzmann, Hesse, Dr. Buchmann und Partner geht es darum, wie man um klug und sinnvoll für Krankheit und Alter vorsorgt sowie seinen letzten Willen regelt. Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Buchmann weiß, was wichtig ist.


„Wir sind zu Ihnen gekommen, weil wir noch kein Testament gemacht haben. Wir müssen unbedingt mal etwas regeln.“ – Solchen oder ähnlichen Aussagen begegnet der Rechtsanwalt und Notar im Beratungsalltag häufig. Im Gespräch stellt sich oftmals heraus, dass das Testament nur einen von mehreren Puzzlesteinen für eine gesamtheitliche Vorsorgeplanung darstellt.
Vorweggenommene Erbfolge
So sollte stets gewissenhaft geprüft werden, ob nicht eine sogenannte vorweggenommene Erbfolge sinnvoll sein könnte. Es geht darum, gewisse Vermögenswerte schon zu Lebzeiten, jetzt oder zeitnah, an die Kinder oder andere Personen zu übertragen, also – wie es landläufig heißt – mit warmer Hand zu geben.

Eine solche Gestaltung kann zahlreiche Vorteile bieten, sei es zur Optimierung der schenkungs-/ erbschaftssteuerlichen Folgen, sei es zur Sicherung des Eigenheims für den Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit, sei es zur Wahrung des Familienfriedens durch frühzeitige Schaffung geordneter Verhältnisse unter Einbeziehung aller Beteiligten.

Bei all dem kann und sollte sich der Schenkende selbstverständlich absichern – im Falle der lebzeitigen Übertragung von Immobilien etwa durch die Vereinbarung eines Wohnungsrechts bzw. eines Nießbrauchsrechts, des Weiteren durch die Vereinbarung von Rückübertragungsansprüchen für unvorhergesehene Ereignisse.
Kluge Kombination
Die kluge Kombination lebzeitiger Übertragungen mit der Errichtung einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) ist meist ein sinnvoller Weg, um den Wünschen und Vorstellungen der Beteiligten weitreichend Rechnung zu tragen. Im Zusammenhang mit der Abfassung einer letztwilligen Verfügung ist zu erörtern, ob sich in Anbetracht der konkreten persönlichen Verhältnisse ein selbst angefertigtes (eigenhändig geschriebenes) Testament anbietet oder aber ein notarielles Testament bzw. ein Erbvertrag sinnvoller sein könnte.

Ein weiteres – mitunter vernachlässigtes – Thema ist die wirksame Errichtung einer Vorsorgevollmacht (ggf. mit Patientenverfügung). Während sich die meisten Personen irgendwann mit der Vorsorge für den Todesfall auseinandersetzen, wird oft übersehen, dass man durch Unfall, Krankheit oder Altersschwäche – ohne hierbei zu versterben – außer Gefecht geraten kann.
Rechtlicher Betreuer
Vorübergehend oder dauerhaft außer Stande zu sein, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, das kann jedem passieren, egal ob jung oder alt. Das Gesetz verhält sich hierzu eindeutig: In solchen Fällen wird das zuständige Amtsgericht über die Bestellung eines rechtlichen Betreuers entscheiden, was zu ungewünschten Ergebnissen führen kann.

Und dies kommt leider häufiger vor, als man denken mag. Eine weit verbreitete irrtümliche Annahme lautet, dass die Eltern, der Ehepartner oder eigene volljährige Kinder automatisch die notwendigen Entscheidungen treffen dürfen. Dies trifft indes nicht zu, solange keine entsprechende ausdrückliche Vollmacht vorliegt, mit welcher sich in aller Regel ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden lässt.
Keine einheitliche Lösung

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht, ggf. in Kombination mit einer Patientenverfügung, wird daher mittlerweile als elementares Instrument einer wohlgeplanten Vorsorge für den persönlichen, aber auch unternehmerischen, Lebensbereich angesehen.

Um sicherzustellen, dass die Vollmacht in Notsituationen hinsichtlich ihres Inhalts und Zustandekommens als wirksam anerkannt wird, und um auch die Verwendbarkeit für Grundstücksangelegenheiten zu gewährleisten, ist die notarielle Beurkundung der Vollmacht zu empfehlen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es keine einheitliche goldene Lösung gibt, um klug und sinnvoll vorzusorgen, sondern stets eine auf die individuellen Verhältnisse zugeschnittene Gestaltung gefunden werden sollte.
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