Frühzeitige Weichenstellungen für Krankheit, Alter und Tod
Gesamtheitliche Vorsorgeplanung
- Kreis Olpe, 01.10.2020
- Von Dr. Thomas Buchmann
Dr. Thomas Buchmann
Redaktion
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Kreis Olpe. In der neuen Folge unserer Serie „Ratgeber Recht“ in Kooperation mit der Olper Kanzlei Dietzmann, Hesse, Dr. Buchmann und Partner geht es darum, wie man um klug und sinnvoll für Krankheit und Alter vorsorgt sowie seinen letzten Willen regelt. Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Buchmann weiß, was wichtig ist.
Eine solche Gestaltung kann zahlreiche Vorteile bieten, sei es zur Optimierung der schenkungs-/ erbschaftssteuerlichen Folgen, sei es zur Sicherung des Eigenheims für den Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit, sei es zur Wahrung des Familienfriedens durch frühzeitige Schaffung geordneter Verhältnisse unter Einbeziehung aller Beteiligten.
Bei all dem kann und sollte sich der Schenkende selbstverständlich absichern – im Falle der lebzeitigen Übertragung von Immobilien etwa durch die Vereinbarung eines Wohnungsrechts bzw. eines Nießbrauchsrechts, des Weiteren durch die Vereinbarung von Rückübertragungsansprüchen für unvorhergesehene Ereignisse.
Ein weiteres – mitunter vernachlässigtes – Thema ist die wirksame Errichtung einer Vorsorgevollmacht (ggf. mit Patientenverfügung). Während sich die meisten Personen irgendwann mit der Vorsorge für den Todesfall auseinandersetzen, wird oft übersehen, dass man durch Unfall, Krankheit oder Altersschwäche – ohne hierbei zu versterben – außer Gefecht geraten kann.
Und dies kommt leider häufiger vor, als man denken mag. Eine weit verbreitete irrtümliche Annahme lautet, dass die Eltern, der Ehepartner oder eigene volljährige Kinder automatisch die notwendigen Entscheidungen treffen dürfen. Dies trifft indes nicht zu, solange keine entsprechende ausdrückliche Vollmacht vorliegt, mit welcher sich in aller Regel ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden lässt.
Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht, ggf. in Kombination mit einer Patientenverfügung, wird daher mittlerweile als elementares Instrument einer wohlgeplanten Vorsorge für den persönlichen, aber auch unternehmerischen, Lebensbereich angesehen.
Um sicherzustellen, dass die Vollmacht in Notsituationen hinsichtlich ihres Inhalts und Zustandekommens als wirksam anerkannt wird, und um auch die Verwendbarkeit für Grundstücksangelegenheiten zu gewährleisten, ist die notarielle Beurkundung der Vollmacht zu empfehlen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es keine einheitliche goldene Lösung gibt, um klug und sinnvoll vorzusorgen, sondern stets eine auf die individuellen Verhältnisse zugeschnittene Gestaltung gefunden werden sollte.