Frist für „graue und rosafarbene Papierführerscheine“ läuft ab

Umtauschpflicht für alte Führerscheine


Kreisdirektor Philipp Scharfenbaum (rechts) übergibt symbolisch den neuen Kartenführerschein an den Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr Heinz Kirchhoff. von Kreis Olpe
Kreisdirektor Philipp Scharfenbaum (rechts) übergibt symbolisch den neuen Kartenführerschein an den Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr Heinz Kirchhoff. © Kreis Olpe

Kreis Olpe. Die Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958, die noch einen Papierführerscheins besitzen, sind zum Handeln aufgefordert: Ab dem 20. Januar des kommenden Jahres werden diese alten Führerscheine ungültig.


Heinz Kirchhoff ist Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr des Kreises Olpe und hat seinen Führerschein bereits getauscht. „Ich empfehle Personen aus den Jahrgängen 1953 bis 1958 dringend, frühzeitig den notwendigen Umtauschantrag zu stellen. Der Druck der neuen Kartenführerscheine in der Bundesdruckerei in Berlin wird sicherlich im letzten Quartal des Jahres deutlich länger dauern“, so Kirchhoff.

Kreisdirektor Philipp Scharfenbaum berichtet, dass im laufenden Jahr bereits an die 2.000 „Alt-Führerscheine“ im Kreis Olpe umgetauscht wurden. Allerdings geht er davon aus, dass in diesem Jahr noch circa 2.500 Umtauschanträge abzuarbeiten sein werden.

EU-Vorschrift macht Umtausch nötig

Hintergrund ist eine EU-Vorschrift, nach der sämtliche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, bis zum Jahr 2033 in den EU-einheitlichen Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Dabei ist der Zeitplan gestaffelt, die ganze Umtauschaktion läuft bis zum Jahr 2033. Die neu ausgestellten Führerscheine sind dann jeweils 15 Jahre lang gültig.

Der Antrag auf den Führerscheinumtausch muss nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich in der Führerscheinstelle gestellt werden. Termine können auf der Internetseite des Kreises Olpe unter gebucht werden. Mitzubringen sind der alte Führerschein, der Personalausweis sowie ein aktuelles biometrisches Passbild.


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