Fremdenfeindliche Ereignisse: Polizei spricht von unglücklichen Einzelfällen

Staatsschutz ermittelt


Topnews
 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe. Vermeintlich könnten am Sonntag, 1. März, fremdenfeindliche Äußerungen ausschlaggebend für eine körperliche Auseinandersetzung auf dem Sportplatz in Albaum gewesen sein. Nahezu zeitgleich verwiesen Ordner einen Zuschauer bei einem Fußballspiel in Bamenohl des Platzes, nachdem er den Wunsch äußerte, dass sich der Anschlag in Hanau wiederholen möge. Im Januar beschädigten Unbekannte mit Steinen die Moschee in Finnentrop. Es wirkt, als sinke die Hemmschwelle fremdenfeindlicher Menschen.


Armin Laschet hatte am Politischen Aschermittwoch noch das schwache Abschneiden der AfD im Kreis Olpe gelobt; wenige Tage später können fremdenfeindliche Beweggründe bei gewissen Vorkommnissen im Kreisgebiet zumindest nicht ausgeschlossen werden. So landeten zwei der drei eingangs geschilderten Fälle auf dem Schreibtisch des Staatsschutzes beim Polizeipräsidium in Hagen.

Polizeioberkommissar und Pressesprecher Sebastian Hirschberg spricht von unglücklichen Einzelfällen, die sich zufälligerweise gehäuft ereignet hätten. „Es handelt sich im Wesentlichen um Einzelsachverhalte, bei denen zunächst, bis auf die Annahme der politischen Motivation, kein Zusammenhang zu erkennen ist“, macht der Pressesprecher deutlich.
Leichter Anstieg der Fallzahlen
Hirschberg gab zu, dass die Fallzahlen aus 2017 und 2018 zu erkennen geben, dass ein leichter Anstieg fremdenfeindlicher Delikte im Kreis Olpe zu verzeichnen ist. „Anfragen zu Zahlen für 2019 können erst nach Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts des Bundesinnenministers bekannt gegeben werden“, so der Polizeioberkommissar. Dies erwarte man im Juni oder Juli.

Es gebe immer kleine Abweichungen. „Nach oben und nach unten. Das ist kein Grund euphorisch oder panisch zu werden“, so Hirschberg. Sorgen bereiten dem Polizeipräsidium diese Abweichungen hingegen nicht.

Der deutsche Staat nimmt diese Taten sehr ernst. Ein Kavaliersdelikt sind diese Auffälligkeiten nicht. Dem Mann aus Bamenohl drohen etwa eine Anzeige und ein entsprechendes Strafverfahren. „Verurteilungen erfolgen, natürlich für jeden Einzelfall allein, durch das Gericht. Bei einer Verurteilung, beispielsweise wegen Volksverhetzung, droht laut Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren“ so Hirschberg.
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