"Free to play"-Games: Verbraucherzentrale warnt vor Kostenfalle
Hinweise für Gamer, Eltern und Lehrer
- Kreis Olpe, 21.03.2017

Kreis Olpe. Für viele Spiele-Macher sei das System der „Free to Play-Games“ ein einträgliches Geschäftsmodell. Denn das „Free to play“-Prinzip könne durchaus zur Kostenfalle werden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Und gibt daher besonders jungen Gamern, aber auch Lehrern und Eltern Hinweise für den Umgang mit solchen Angeboten für Smartphones und Tablet-PCs. Am Donnerstag, 23. März, stehen die Mitarbeiter der Beratungsstelle in Lennestadt-Altenhundem von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr für Fragen von Ratsuchenden bereit.

Denn trotz „Free to play“-Versprechungen könnte der Spieler zur Kasse gebeten werden: Wenn das geschenkte Kapital, Leben oder die Ressourcen verspielt sind, müssten Spieler unangenehme Wartezeiten in Kauf nehmen. Es sei denn, sie zahlen fürs schnellere Weiterkommen je nach Spiel von 99 Cent bis zu 99 Euro, um etwa Spielebeschleuniger („Booster“) kaufen zu können.

„Free to Play“-Games können von Spielern kostenlos aufs Handy oder Tablet geladen werden. Umsatz erwirtschaften die Anbieter über kostenpflichtige Zusatzangebote, die das Spiel in Gang halten und den weiteren Verlauf interessanter, schneller oder leichter machen. Das geschieht, indem Spieler während des Spiels weiteres Spielgeld, mehr Leben oder Ausstattungselemente von Figuren sozusagen „in game“ zu einem bestimmten Betrag in Euro kaufen können.
Computerspiele erzeugen nach Angaben der Verbraucherzentrale zudem oft das Bedürfnis, weiterzuspielen - egal was es kostet. Da Spieleinsätze zum Beispiel „abstrakt per Abbuchung“ über Mobilfunkrechnung oder Kreditkarte bezahlt werden, hätten vor allem Kinder und Jugendliche oft kein Gefühl dafür, dass sie nicht nur Spiel-, sondern reales Geld verspielen.
Vorsorgliche Voreinstellungen auf dem Handy: „Damit im Eifer eines Spiels nicht spontan ein sogenannter In-App-Kauf auf dem Handy in Gang gesetzt wird, sollten kostenpflichte App-Posten im Google Play oder im Apple App Store mit einem Passwortschutz versehen werden. Dazu muss man im Google Play Store unter Einstellungen den Button "Authentifizierung für Käufe erforderlich" anklicken oder im Apple App Store dem Pfad "Einstellungen" – "Allgemein" – "Einschränkungen" folgen. Im Store von Apple können In-App-Käufe auf diese Weise komplett deaktiviert werden. Dies ist im Play Store nicht möglich.“
Zahlung mit Prepaid-Karten: „Im Handel gibt es für die Stores von Apple- und Android-Geräten Guthabenkarten, die für begrenzte Zahlungen mit einem Geldguthaben etwa in Höhe von 15 oder 25 Euro aufgeladen werden können. Analog zu Handys ist durch die Anwendung dieses Zahlungssystems eine gewisse Kostenkontrolle vor allem für Kinder und minderjährige Jugendliche möglich. Diese greift jedoch nur, wenn die Sprösslinge bei Bedarf nicht immer von Neuem, sondern nach festgelegten Absprachen mit neuen Guthaben ausgestattet werden. Auch der Zugriff auf das Kreditkartenkonto der Eltern sollte Kindern grundsätzlich verwehrt werden.“
