Frank Beckehoff äußert sich zur Kritik der Bürgermeister

Landrat des Kreises Olpe erläutert Zahlen


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Landrat Frank Beckehoff. von Barbara Sander-Graetz
Landrat Frank Beckehoff. © Barbara Sander-Graetz

Kreis Olpe. Zu der Kritik der Bürgermeister am Entwurf des Kreishaushalts (LokalPlus berichtete) hat sich Landrat Frank Beckehoff jetzt geäußert. Vor allem weist er in einer Pressemitteilung des Kreises Olpe darauf hin, dass nach wie vor die „ungebremst steigenden Sozialausgaben aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen die regulären Zuwächse der kommunalen Haushalte deutlich übersteigen“.


Was den Personaletat des Kreises betrifft, belaufen sich die reinen Personal- und Versorgungs­aufwendungen des Kreises auf 32,9 Millionen Euro. Allerdings sei ein Drittel der Stellen der Kreisverwaltung entweder über Gebührenhaushalte (Rettungsdienst, Abfallentsorgung) oder über Dritte (Bund, Land, Bundesagentur für Arbeit) in einer Größenordnung von 9,2 Millionen. Euro fremdfinanziert – und damit nicht nicht über die Kreisumlage. Damit relativiere sich das Volumen der bereinigten Nettopersonal- und Versorgungsaufwendungen auf eine Summe von 23,7 Millionen Euro.

Auch den Vorwurf den Bürgermeister, im Gegensatz zu den Kommunen den Personalaufwand ständig zu erhöhen, weist Beckehoff zurück. „Im Rahmen einer restriktiven Personalbewirtschaftung nutzt der Kreis jede Möglichkeit, Personal durch strukturelle Veränderungen einzusparen. Bei jeder frei werdenden Stelle wird geprüft, ob bzw. in welchem Umfang die Stelle benötigt wird. Im Rahmen dieser flexiblen Personalbewirt­schaftung ist es vielfach durch Umstrukturierungen und Verlagerungen gelungen, den Personal­mehrbedarf zu begrenzen“, heißt es in der Pressemitteilung. Und weiter: „Um die vielfältigen und durch bundes- und landesgesetzliche Maßnahmen ständig zunehmenden Aufgaben der Kreisverwaltung dauerhaft zu erfüllen, sind aber Personalverstärkungen in gewissem Umfang nicht zu verhindern, so beispielsweise im Bereich der Ausländerbehörde auf Grund der Entwicklung der Zuwanderungszahlen.“
Eingliederungshilfe ist der größte Sozialkostenfaktor
Die Bürgermeister erkennen ausdrücklich an, dass Hauptursachen des Anstiegs der Kreisumlage der rasante Anstieg der Sozialaufwendungen und in 2017 insbesondere die deutlichen Erhöhung der Landschaftsumlage sind. Dann listet die Pressemitteilung konkrete Zahlen auf: „Kostenträchtigste kommunal finanzierte Sozialleistung ist nach wie vor die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen mit einem Anstieg allein beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) von jährlich mindestens 100 Millionen Euro. Allein für die Eingliederungshilfe wird der LWL in 2017 über 2,4 Milliarden Euro aufwenden, das sind 70 Prozent seines Gesamthaushaltes. Zu Buche schlagen hier jährlich steigende Fallkosten und ständig steigende Fallzahlen. Steigende Fallkosten – das sind im Wesentlichen die Lohnkosten und tariflichen Lohnsteigerungen für die ca. 32 000 Beschäftigten in den Diensten der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Arbeiterwohlfahrt usw.) zur Erfüllung der Eingliederungshilfeleistungen. Zur Verdeutlichung: Eine Tarifsteigerung von nur einem Prozent löst im Haushalt des LWL bereits eine Kostensteigerung von rund 20 Millionen Euro aus. 60 Prozent des LWL-Gesamthaushaltes werden bereits über die Landschaftsumlage finanziert und dieser Anteil der Umlagefinanzierung steigt Jahr für Jahr.“ 

Abschließend wird Landrat Frank Beckehoff mit folgendem Satz zitiert: „Ich teile die Sorge der Städte und Gemeinden, dass sich die negativen Auswirkungen der Zuwächse bei den Sozialleistungen in den Umlagehaushalten des LWL und des Kreises auch in den kommenden Jahren in voller Höhe bis auf die Ebene der Städte und Gemeinden niederschlagen.“
Gemeinsame Gesprächsrunde im Januar
Vor diesem Hintergrund ist im Januar im Kreishaus ein Termin mit den Bürgermeistern und Kämmerern geplant. An diesem Tag werde Dr. Georg Lunemann, Erster Landesrat und Kämmerer des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, die Gesamtsituation des LWL, die Auswirkungen der neuen Sozialgesetze (Bundesteilhabegesetz, Pflegestärkungsgesetze II und III, etc.) und den Haushalt 2017 erläutern und anschließend für Fragen und eine Diskussion zur Verfügung stehen.
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