Forderung nach Tariflöhnen für den sozialen Arbeitsmarkt durchgesetzt

Deutscher Gewerkschaftsbund


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe. Der DGB-Kreisverband Siegen-Wittgenstein freut sich über „positive Signale aus dem politischen Berlin“: Die Überarbeitung des Gesetzentwurfs zum Teilhabechancen-Gesetz sei ein „großer Erfolg“, sagt der Vorsitzende Ingo Degenhardt.


Seit Jahren fordern die Gewerkschaften einen sozialen Arbeitsmarkt für die Menschen, die langzeitarbeitslos und Langzeitleistungsbezieher im SGB II-Bereich (Hartz IV) sind. „Dass so kurz vor der Beschlussfassung über das Gesetz im Deutschen Bundestag doch noch Bewegung in die Sache gekommen ist, ist der Initiative vieler Akteure in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu verdanken“, so Degenhardt.

„Einer unserer gewerkschaftlichen Kritikpunkte war von Beginn an, dass Arbeitgebern nur das Gehalt in Höhe des Mindestlohnes erstattet werden sollte, wenn sie einem Langzeitarbeitslosen eine Chance auf Beschäftigung anbieten“, so Degenhardt weiter. „Auch ein sozialer Arbeitsmarkt muss gute Arbeitsplätze bieten und darf keiner Beschäftigung im Niedriglohnsektor Vorschub leisten. Durch soziale Teilhabe und ‚Gute Arbeit‘ muss es möglich sein den Hartz IV-Bezug zu beenden.“
DGB freut sich über zwei weitere Erfolge…
Auch Landrat Andreas Müller hatte kürzlich in einem gemeinsamen Schreiben mit Degenhardt den Bundesarbeitsminister sowie die örtlichen Bundestagsabgeordneten angeschrieben und auf notwendige Verbesserungen für das Gelingen und die Umsetzung eines sozialen Arbeitsmarktes im Kreisgebiet hingewiesen.

Neben der Ausrichtung der Lohnkostenzuschüsse für tarifgebundene Arbeitgeber am Tariflohn begrüßt der DGB auch die Senkung der Zugangshürde zum sozialen Arbeitsmarkt von sieben auf sechs Jahre. Leistungsbezieher mit einem minderjährigen Kind sowie Schwerbehinderte können bereits nach fünf Jahren Hartz IV-Leistungsbezug gefördert werden.
… und sieht einen Wermutstropfen
Einen Wermutstropfen hat der Änderungsantrag allerdings - das Förderinstrument des §16i) SGB II wird nach DGB-Angaben mit einer Befristung bis 31. Dezember 2024 versehen. Allerdings werden vorher begonnene Förderungen für fünf Jahre fortgesetzt - also bis maximal Ende 2029. 

Sollte das Gesetz mit diesen Änderungen so im Deutschen Bundestag beschlossen werden, würde es am 1. Januar in Kraft terten. Beim DGB hofft man auf das positive Aufgreifen nicht nur im sozialen und kommunalen Bereich, sondern auch in Industrie und Handwerk.
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