Forderung nach Tariflöhnen für den sozialen Arbeitsmarkt durchgesetzt
Deutscher Gewerkschaftsbund
- Kreis Olpe, 11.11.2018
Kreis Olpe. Der DGB-Kreisverband Siegen-Wittgenstein freut sich über „positive Signale aus dem politischen Berlin“: Die Überarbeitung des Gesetzentwurfs zum Teilhabechancen-Gesetz sei ein „großer Erfolg“, sagt der Vorsitzende Ingo Degenhardt.
„Einer unserer gewerkschaftlichen Kritikpunkte war von Beginn an, dass Arbeitgebern nur das Gehalt in Höhe des Mindestlohnes erstattet werden sollte, wenn sie einem Langzeitarbeitslosen eine Chance auf Beschäftigung anbieten“, so Degenhardt weiter. „Auch ein sozialer Arbeitsmarkt muss gute Arbeitsplätze bieten und darf keiner Beschäftigung im Niedriglohnsektor Vorschub leisten. Durch soziale Teilhabe und ‚Gute Arbeit‘ muss es möglich sein den Hartz IV-Bezug zu beenden.“
Neben der Ausrichtung der Lohnkostenzuschüsse für tarifgebundene Arbeitgeber am Tariflohn begrüßt der DGB auch die Senkung der Zugangshürde zum sozialen Arbeitsmarkt von sieben auf sechs Jahre. Leistungsbezieher mit einem minderjährigen Kind sowie Schwerbehinderte können bereits nach fünf Jahren Hartz IV-Leistungsbezug gefördert werden.
Sollte das Gesetz mit diesen Änderungen so im Deutschen Bundestag beschlossen werden, würde es am 1. Januar in Kraft terten. Beim DGB hofft man auf das positive Aufgreifen nicht nur im sozialen und kommunalen Bereich, sondern auch in Industrie und Handwerk.