Förderprogramm für Schulfahrten
CDU Frauenunion Kreis Olpe weist auf Mittel hin
- Kreis Olpe, 06.08.2018

Kreis Olpe. Für Schulfahrten zu Gedenkstätten politischer Gewaltherrschaft im In- und Ausland stehen landesweit 200.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Das erklärt die Frauenunion Kreis Olpe in einer Pressemitteilung.



Vor 400 Jahren begann der 30-jährige Krieg, vor 370 Jahren endete dieser mit dem „Westfälischen Frieden“ von Münster und Osnabrück. Dieser allgemeine Friede, insbesondere der Weg dahin, ist auch heute noch Grundlage für viele Friedensverhandlungen in unserer Welt. Vier historische Ereignisse, die dieses Jahr 2018 prägen.
„In Europa können wir hautnah erleben, wie aus Feinden Freunde geworden sind. Zahlreiche Partnerschaften nordrhein-westfälischer Städte mit Städten im europäischen Ausland belegen das eindrucksvoll. Dieses Zusammenkommen, das gegenseitige Verständnis, der lebendige Austausch zeugen davon, was aus der Vergangenheit sich entwickeln kann: eine europäische Heimat für heute fast 512 Millionen Menschen. Europa ist Auftrag und Verpflichtung zugleich“, so Kerstin Brauer abschließend.
Mehr Infos zum Förderprogramm:
Förderfähig sind Fahrten aller Schulformen in den Jahrgangsstufen 9 bis 13. Fahrten im Inland werden mit maximal 1000 Euro gefördert (pauschal 40 Euro pro Schülerin/Schüler/Lehrkraft).
Die maximale Fördersumme für Auslandsfahrten beträgt 3000 Euro (pauschal 125 Euro pro Schülerin/Schüler/Lehrkraft). Bezuschusst werden die Kosten für die gemeinschaftliche An- und Abreise (ausgenommen private Kfz), Fahrtkosten am Zielort, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Jugendherbergen oder Bildungsstätten (Hotelkosten nur in begründeten Ausnahmefällen), am Zielort anfallende Eintrittsgelder oder Honorare für Führungen oder Workshopangebote sowie Veranstaltungen im Rahmen der Vor- und Nachbereitung (z. B. die Einladung von Zeitzeugen oder von Experten in den Unterricht).
Eine Gruppengröße von zehn Schülern sollte nicht unterschritten werden. Mindestens 20 Prozent der Ausgaben sind als Eigenanteil zu erbringen. Der Zuwendungsempfänger muss ein schulischer Förderverein sein.
Die maximale Fördersumme für Auslandsfahrten beträgt 3000 Euro (pauschal 125 Euro pro Schülerin/Schüler/Lehrkraft). Bezuschusst werden die Kosten für die gemeinschaftliche An- und Abreise (ausgenommen private Kfz), Fahrtkosten am Zielort, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Jugendherbergen oder Bildungsstätten (Hotelkosten nur in begründeten Ausnahmefällen), am Zielort anfallende Eintrittsgelder oder Honorare für Führungen oder Workshopangebote sowie Veranstaltungen im Rahmen der Vor- und Nachbereitung (z. B. die Einladung von Zeitzeugen oder von Experten in den Unterricht).
Eine Gruppengröße von zehn Schülern sollte nicht unterschritten werden. Mindestens 20 Prozent der Ausgaben sind als Eigenanteil zu erbringen. Der Zuwendungsempfänger muss ein schulischer Förderverein sein.
