Finanzierung von Jugendfreizeiteinrichtungen
- Kreis Olpe, 10.06.2023
- Wirtschaft

Kreis Olpe. Die bisherige Differenzierung bei der Förderung der Jugendhilfeeinrichtungen zwischen den sogenannten „armen Trägern“ (Trägervereine) und kirchlichen Trägern soll nach einem Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung in der Sitzung des Kreistags am Montag, 12. Juni aufgehoben werden.


Folglich gelten die Fördersätze der „armen Träger“ auch für die kirchlichen Träger. Somit würden die kirchlichen Träger eine Anhebung um 20 Prozent bei Baumaßnahmen und 45 Prozent bei Renovierungsmaßnahmen, während die „armen Träger“ keine Erhöhung erfahren.

Die SPD-Kreistagsfraktion setzt sich für eine faire Finanzierung von Jugendfreizeiteinrichtungen ein und ist der Auffassung, dass die Trägervereine ebenfalls eine Erhöhung der bisherigen Zuschüsse erhalten sollen. Der Vorschlag der SPD lautet: einheitlich für alle Träger bei Neu- Um- und Anbaumaßnahmen 60 Prozent und bei Renovierungsmaßnahmen 70 Prozent Zuschuss bereit zu stellen.


Wenn die Differenzierung bei den Trägern aufgehoben wird, will die SPD, dass dies für alle Träger der Jugendarbeit gelten und die Sach- und Verwaltungskosten einheitlich mit 93 Prozent bezuschusst werden sollen.

„Die Anhebung der finanziellen Förderung ausschließlich für die kirchlichen Träger ist vor dem Hintergrund historischer Lohnkosten- und Preissteigerungen nicht ausreichend. Wer das Niveau der Jugendarbeit im Kreis Olpe halten möchte, muss jetzt mehr Geld für alle Träger zur Verfügung stellen. Dazu sind wir bereit“, so der Fraktionsvorsitzende Bernd Banschkus.


