Finanzamt unterstützt bei der Abgabe der Grundsteuererklärung

Abgabefrist endet bald


Das Gebäude des Finanzamtes Olpe. von Nils Dinkel
Das Gebäude des Finanzamtes Olpe. © Nils Dinkel

Kreis Olpe. Für Grundstückseigentümer läuft die Frist für die Abgabe ihrer Grundsteuererklärung beim Finanzamt bald ab. Sie haben noch bis zum 31. Januar Zeit.


Martin Wiggen, Leiter des Finanzamts Olpe ruft alle Eigentümer sowie Steuerberater dazu auf, die Grundsteuererklärung innerhalb der Frist abzugeben und informiert über die häufigsten Fragen. Er gibt praktische Hinweise, worauf die Eigentümer bei der Abgabe achten sollten.

Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung

„Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Grundsteuererklärung vertraut zu machen, ist unsere digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de“, so der Vorsteher. „Wir haben praktische Erklär-Videos für die Abgabe mit ELSTER erstellt, die Schritt für Schritt durch die Eingabefelder führen“, so der Vorsteher.

„Unsere Check-Listen liefern einen guten Überblick der benötigten Daten und geben Hinweise, wo diese zu finden sind.“ Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.

Digital abgeben mit ELSTER

Bisher haben über 90 Prozent der Bürger ihre Grundsteuererklärung digital bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingereicht. Die digitale Abgabe ist über das Online-Finanzamt ELSTER unter www.elster.de möglich. Dies bietet Vorteile: Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ohne Papier abgegeben werden.

Außerdem unterstützt ELSTER mit Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Was vielen Personen nicht bekannt ist: Wer kein eigenes Benutzerkonto bei ELSTER hat, kann die Grundsteuererklärung auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgeben. „Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Grundsteuererklärung über dieses Konto abgegeben hat“, ergänzt der Leiter.

Aktenzeichen angeben

Für die Abgabe der Erklärung wird das Aktenzeichen benötigt. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben allen Eigentümern von Wohngrundstücken ein individuelles Informationsschreiben zugeschickt, das bereits die überwiegenden Daten für die Grundsteuererklärung enthält. „Auch das Aktenzeichen finden Sie dort“, erklärt Martin Wiggen.

„In der Erklärung ist das die erste Eingabe, die Sie machen müssen. Wählen Sie daher ‚Aktenzeichen‘ und nicht ‚Steuernummer‘ aus und tragen Sie es ohne Sonderzeichen ein.“ Das Aktenzeichen ist auch auf einem früheren Einheitswert-Bescheid des Finanzamtes oder auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde zu finden.

Hotline

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Olpe unter Tel.: 0 27 61/9 63 19 59 (Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Unsere Experten in der Hotline helfen gerne weiter“, sagt der Leiter.

„Die Kollegen in der Hotline leisten hervorragende Arbeit und unterstützen, wo sie können. Das zeigen auch die Rückmeldungen der Bürger. Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären.“

Bei Fragen zu ELSTER, etwa zur Registrierung, zur Zertifikatsdatei oder zum Abruf von Bescheinigungen, steht für Nordrhein-Westfalen das ELSTER Team NRW unter Tel.: 02 51/9 34 19 54 (Montag bis Donnerstag 8 bis 15.30 Uhr und Freitag 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.

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