Finanzämter verlängern Abgabefrist um drei Monate

Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020


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Die Finanzämter NRW räumen mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung 2020 ein. von Nils Dinkel
Die Finanzämter NRW räumen mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung 2020 ein. © Nils Dinkel

Kreis Olpe. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen geben allen Bürgern mehr Zeit für die Steuererklärung 2020. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2020 verpflichtet ist, hat dafür in diesem Jahr drei Monate mehr Zeit.


Damit endet die Abgabefrist grundsätzlich am 2. November. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat sogar Zeit bis zum 31. Mai 2022. Die Abgabefrist gilt nur für Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören etwa Ehepaare, die beide Arbeitslohn erhalten und für das Kalenderjahr oder einen Teil des Kalenderjahres in der Steuerklassenkombination III und V besteuert wurden.

Ebenso müssen Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld, von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr erhalten haben, eine Steuererklärung abgeben. Bürger, die ausschließlich Arbeitslohn beziehen, von dem bereits die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber einbehalten worden ist (Steuerklasse I), sind grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Online-Finanzamt nutzen

Die Finanzämter empfehlen den Bürgern, die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, diese elektronisch über das Online-Finanzamt „ELSTER“ abzugeben. Hierfür können sie das Internet-Portal der Finanzverwaltung nutzen und sich unter anmelden und registrieren.

Die Steuererklärung kann so schnell, bequem und sicher von zu Hause aus übermittelt und beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden – ganz ohne Ausdruck, das bei der Registrierung erstellte Zertifikat ersetzt die Unterschrift.

Praktische Hilfefunktionen

Während der Formularbearbeitung unterstützen praktische Hilfefunktionen und eine Steuerberechnung bei der Erstellung der Steuererklärung. Außerdem können die Bürger über „Mein ELSTER“ elektronische Daten, die zum Beispiel vom Arbeitgeber oder von der Versicherung bereits an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, abrufen und direkt in ihre Steuererklärung übernehmen.

Auch Belege können über das Portal hochgeladen und beim Finanzamt vorgelegt werden. Dies ist jedoch nur notwendig, wenn das zuständige Finanzamt dazu auffordert.



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