Finanzämter in NRW unterstützen Bürger bei Grundsteuerreform

Grundsteuerreform


Das Finanzamt Olpe gibt Infos telefonisch und nach persönlicher Vorsprache. von Nils Dinkel
Das Finanzamt Olpe gibt Infos telefonisch und nach persönlicher Vorsprache. © Nils Dinkel

Kreis Olpe. Eigentümer von Wohngrundstücken erhalten in den nächsten Tagen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform vom Finanzamt.


„Mit den Informationsschreiben stellen wir den Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, erklärt Martin Wiggen Leiter des Finanzamts Olpe.

Die Feststellungserklärung dient der Neuberechnung der Grundsteuer nach einer im Jahr 2019 erfolgten Gesetzesreform. In NRW gilt dabei – wie in den meisten Ländern in Deutschland – das Bundesmodell.

Daten für die Feststellungserklärung liegen damit vor

Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert.

Den Bürgern liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor. Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen“, erklärt Martin Wiggen.

Feststellungserklärung grundsätzlich digital

Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal gibt wichtige Hilfestellungen. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden.

Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober, grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies ist ab dem 1. Juli, über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. Wer bereits einen ELSTER-Zugang hat, kann diesen auch für die Abgabe der Feststellungserklärung nutzen.

Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich bereits jetzt registrieren. Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, können bei ihrem Finanzamt ab Mitte Juni Papiervordrucke anfordern.


Artikel teilen: