Erneuerung der Kreisstraße 20: Zufahrt zur Hohen Bracht gesperrt

Ab 7. April eingeschränkt erreichbar


Die Hohe Bracht ist das Wahrzeichen des Kreises Olpe. Wegen der anstehenden Bauarbeiten an der Kreisstraße 20 ist der Aussichtsturm sowie die darin befindliche Gastronomie voraussichtlich bis zum 27. Mai nur eingeschränkt mit Kraftfahrzeugen erreichbar. von Kreis Olpe
Die Hohe Bracht ist das Wahrzeichen des Kreises Olpe. Wegen der anstehenden Bauarbeiten an der Kreisstraße 20 ist der Aussichtsturm sowie die darin befindliche Gastronomie voraussichtlich bis zum 27. Mai nur eingeschränkt mit Kraftfahrzeugen erreichbar. © Kreis Olpe

Kreis Olpe/Lennestadt. Straßenbauarbeiten bringen in der Regel Einschränkungen mit sich, sind aber notwendig. Dies trifft in besonderem Maße auf ein Projekt zu, das am Montag, 6. März, beginnt. Denn ab diesem Tag wird im Auftrag der Kreiswerke Olpe die Kreisstraße 20 und damit die Zufahrt zur Hohen Bracht erneuert.


Auf einer Länge von circa 2.700 Metern werden neue Asphaltschichten eingebaut, die Bord- und Entwässerungseinrichtungen erneuert, Bankette neu angelegt sowie neue Schutzeinrichtungen an der Kreisstraße 20 installiert. Auftragnehmer ist die Firma Straßen- und Tiefbau GmbH aus Kirchhundem.

Bei der K 20 handelt es sich um die einzige Zufahrtsmöglichkeit für Autos, Motorräder, Lkw und Busse zur Hohen Bracht. Die Bauarbeiten von der Kreuzung K 20/L 715 (Bilstein-Altenhundem) bis hin zum Aussichtsturm schränken die Erreichbarkeit desselben erheblich ein, was naturgemäß auch Auswirkungen auf die Gastronomie in dem Wahrzeichen des Kreises Olpe hat.

Vereinbarungen für Wochenenden und Feiertage

Mit dem Bauunternehmen vereinbarten die Kreiswerke Olpe, dass die Hohe Bracht trotz der Baustelle an Wochenenden und Feiertagen über die K 20 mit Fahrzeugen erreicht werden kann. Die Gastronomie „Hohe Bracht“ hat zunächst von Montag, 6. März, bis Donnerstag, 6. April, geschlossen und wird ab Freitag, 7. April, bis voraussichtlich Samstag, 27. Mai, an folgenden Tagen öffnen:

  • von Karfreitag, 7. April, bis Ostermontag, 10. April
  • samstags und sonntags, Ausnahme: 22. und 23. April sowie 6. und 7. Mai
  • am 1.-Mai-Feiertag
  • über Christi Himmelfahrt von Donnerstag, 18. Mai, bis einschließlich Sonntag, 21. Mai
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