Energieausweise: Bigge Energie stellt die passenden Dokumente aus

Gesetzesänderungen


Durch das neue Gebäudeenergiegesetz benötigen Eigentümer von Alt- und Neubauten einen aktualisierten Energieausweis. von Bigge Energie
Durch das neue Gebäudeenergiegesetz benötigen Eigentümer von Alt- und Neubauten einen aktualisierten Energieausweis. © Bigge Energie

Kreis Olpe. Seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. November 2020 müssen Antragsteller von Energieausweisen gesetzliche Neuerungen beachten. Diese wurden verabschiedet, um das Erreichen der Klimaschutzziele weiter zu forcieren. Auf ihrer Website (siehe Link) stellt die Bigge Energie die entsprechenden Erfassungsbögen zur Verfügung.


Nach Rückerhalt der ausgefüllten Erfassungsbögen, sendet der Energieversorger den passenden Energieausweis innerhalb von vier Wochen zurück.

Bedarfsausweise für Eigentümer von Neubauten

Eigentümer von Neubauten sind dazu verpflichtet einen Energieausweis zu beantragen, da bei einem neu gebauten Haus noch keine Verbrauchsdaten vorliegen. Ein Energieausweis ist wichtig, um sicher zu stellen, dass Gebäude den Anforderungen des GEG entsprechen.

Der Bedarfsausweis ist aber auch noch bei Altbauten verpflichtend, wenn in diesen weniger als fünf Wohnungen vorhanden sind, der Bau vor dem 1.11.1977 beantragt wurde oder keine Sanierung im Sinne der Wärmeschutzverordnung von 1977 stattfand.

Zwei Arten von Verbrauchsausweisen

Ein Verbrauchsausweis reicht aus, wenn der Bauantrag für gewerblich genutzte Gebäude oder Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten ab dem 1.11.1977 gestellt wurde oder nach dem 1.11.1977 die Anforderungen aus der im selben Jahr festgelegten Wärmeschutzverordnung erfüllt sind.

Der Verbrauchsausweis ist günstiger, gibt aber auch weniger Informationen zum Zustand des Gebäudes sowie den daran anknüpfenden Energieeinsparmöglichkeiten preis. Er orientiert sich an den Verbräuchen der letzten drei Jahre, die nun auf die beheizte Gebäudenutzfläche umgelegt werden.

Energieexperten der Bigge Energie stehen zur Verfügung

Bei weiteren Fragen rund um das neue Gebäudeenergiegesetz oder Unklarheiten darüber, welcher Energieausweis benötigt wird, unterstützt das Unternehmen seine Kunden und Nicht-Kunden gerne unter folgenden Kontaktdaten:

  • E-Mail: vertrieb@bigge-energie.de
  • Telefon: 02761 896-2700 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr)
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