Eltern können für erweitertes Kinderpflege-Krankengeld Anträge stellen

Bis zu 90 Tage möglich


Das erweiterte Kinderpflege-Krankengeld kann jetzt ab sofort von den gesetzlich Krankenversicherten im Kreis Olpe bei ihrer Krankenkasse beantragt werden. von AOK/hfr.
Das erweiterte Kinderpflege-Krankengeld kann jetzt ab sofort von den gesetzlich Krankenversicherten im Kreis Olpe bei ihrer Krankenkasse beantragt werden. © AOK/hfr.

Kreis Olpe. Das erweiterte Kinderpflege-Krankengeld kann jetzt ab sofort von den gesetzlich Krankenversicherten im Kreis Olpe bei ihrer Krankenkasse beantragt werden. Darauf weist die AOK Nordwest hin.


Nach der neuen Regelung können in diesem Jahr pro Elternteil statt zehn Tage nun 20 Tage für die Betreuung von Kindern genutzt werden, bei Alleinerziehenden sind es insgesamt 40 Tage. Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern haben Anspruch auf maximal 80 Tage. Bei weiteren Kindern erhöht sich der Anspruch noch einmal um zehn Tage auf maximal 90 Tage – egal, wie viele Kinder in der Familie leben.

Das Kinderpflege-Krankengeld beträgt 90 Prozent des Nettolohns. Die neue Regelung sieht vor, dass das Kinderpflege-Krankengeld nun auch beantragt werden darf, wenn zum Beispiel wegen Schul- oder Kitaschließungen die Betreuung des Kindes nicht sichergestellt werden kann oder die Präsenzpflicht der Kinder in den Schulen aufgehoben wurde. Der Anspruch auf diese Leistung ist daran geknüpft, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Attest bei Krankenkasse einreichen

Bleibt das Kind zu Hause, weil es erkrankt ist, muss bei der Krankenkasse ein ärztliches Attest eingereicht werden. Wenn Eltern ihr Kind aufgrund der Pandemie zu Hause betreuen müssen, reicht ein einfacher Antrag zur Auszahlung aus.

Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeiter von der Arbeit freistellen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht fortzahlt, springen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten ein.

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