Elektroplakette für Wassersport auf den Talsperren oft erforderlich

Hinweis für E-Geräte


Kreis Olpe. Seit Beginn des meteorologischen Sommeranfangs zieht es wieder zahlreiche Wassersportfans an die Talsperren und Stauseen des Ruhrverbands. Seit 2011 ist das Befahren mit gewässerverträglichen Elektromotoren an einigen Talsperren und Stauseen erlaubt, allerdings nur mit Elektroplakette.


Ob Rudern, Kanufahren oder Stand-Up-Paddling – mittlerweile werden verschiedenste Wassersportarten auf den Gewässern ausgeübt. Der Ruhrverband weist darauf hin, dass alle elektrisch betriebenen Wasserfahrzeuge eine E-Plakette benötigen.

Der Erwerb von Elektroplaketten gilt nicht nur, wenn der E-Antrieb an Booten eingesetzt wird, sondern ist z. B. auch für Stand-Up-Paddle-Boards mit eingebautem Elektromotor erforderlich.

Plakette auch online erhältlich

Boots- und Motorplaketten sind gut sichtbar am linken Bug von Booten, bei allen anderen Wasserfahrzeugen sind die Bootsplaketten an gut sichtbarer, nicht demontierbarer Stelle, aufzukleben. Boots- und Motorplaketten sind für Nutzer mit gemieteten Bootsliegeplätzen an Steganlagen über die Vereinsvorstände/Bootsvermietungsbetriebe zu beziehen.

Für alle übrigen NutzerInnen sind die Boots- und Motorplaketten an den in den Freizeitkarten verzeichneten Ausgabestellen sowie online (siehe Link) erhältlich.

Damit die Talsperren ihre eigentlichen wasserwirtschaftlichen Aufgaben erfüllen können, müssen Verschmutzungen sowie sonstige Belastungen vermieden werden. Daher sind die folgenden Bestimmungen einzuhalten:

  • Der Einsatz von Elektromotoren ist an der Verse-, Fürwigge- und Ennepetalsperre, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, sowie an der Listertalsperre tabu.


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