Drohnen können Rehkitze retten - Neues Förderprogramm des Landes NRW

200.000 Euro Haushaltsmittel stehen zur Verfügung


Mit Hilfe von Drohnen, die über Wärmebildkameras verfügen, soll vielen Rehkitz der Mähtod erspart bleiben. von Symbolfoto Pixabay
Mit Hilfe von Drohnen, die über Wärmebildkameras verfügen, soll vielen Rehkitz der Mähtod erspart bleiben. © Symbolfoto Pixabay

Kreis Olpe. Neugeborene Rehkitze haben einen Duckreflex und werden von den Ricken nahezu unsichtbar im Gras versteckt. Allein im tiefen Gras liegend, sind die geruchlosen Rehkitze für Fressfeinde so gut wie unauffindbar. Die Gefahr, dass sie auf landwirtschaftlichen Flächen vom Mähwerk erfasst werden, ist groß.


Die Wiesen vor dem Mähen nach Kitzen abzusuchen ist Pflicht und Anliegen der Landwirte. Der sogenannte „Drückinstinkt“ sorgt dafür, dass die Kitze reglos auf dem Boden verharren anstatt zu flüchten, wenn ihnen Gefahr droht. Landwirte kennen meist die Stellen an Waldrändern, wo Ricken die Kitze gern ablegen, aber es ist aufwändig, genau zum richtigen Zeitpunkt die Flächen komplett abzusuchen.

Mit Hilfe der Drohnen soll Mähtod verhindert werden

Vielerorts ist die Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Jägern seit Jahrzehnten eingespielt - jetzt gibt es eine aktuelle Unterstützung: Drohnen mit Wärmebildkamerasystemen und Echtbildübertragung können helfen, Kitze vor dem Mähtod zu bewahren. Zur Unterstützung der Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung startet das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium ein neues Förderprogramm.

Das Land stellt hierfür auf Antrag der Regierungsfraktionen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung. Da das neue Förderprogramm sich gezielt an die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften richtet, möchte der Landwirtschaftliche Kreisverband Olpe die Jäger darauf aufmerksam machen, um mit der neuen Technik noch erfolgreicher gemeinsam nach versteckten Kitzen zu suchen.

Gefördert wird die Beschaffung geeigneter Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Rehkitzrettung. Die Zuwendung beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können schriftlich an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Postfach 101052, 45610 Recklinghausen gestellt werden.

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