Dieselskandal und kein Ende - diesmal Mercedes und BMW

Warten auf Bundesgerichtshof


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Ratgeber Recht, Rechtsanwalt Klaus Hesse von privat
Ratgeber Recht, Rechtsanwalt Klaus Hesse © privat

Kreis Olpe. In der neuen Folge unserer Serie „Ratgeber Recht“ in Kooperation mit der Olper Kanzlei Dietzmann, Hesse, Dr. Buchmann und Partner geht es ums Thema Dieselskandal. Rechtsanwalt Klaus Hesse gibt Rat:


Die Verfahren gegen den VW-Konzern wegen des sogenannten Dieselskandals sind hinsichtlich der 2,0-beziehungsweise 1,6 Liter-Dieselmotoren, die werksintern als EA189 bezeichnet werden und bis Ende 2015 gebaut wurden, als Euronorm 5-Motoren in der finanziellen Abwicklung, soweit Ansprüche im Rahmen einer Einzelklage oder im Rahmen der Musterfeststellungsklage geltend gemacht wurden. Es steht allerdings noch nicht fest, ob der werksintern EA288 bezeichnete Dieselmotor (Euronorm 6) ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung hat oder nicht. Die überwiegende Rechtsprechung geht bislang davon aus, dass hier nicht „geschummelt“ wurde.

Abschalteinrichtung zulässig?

In den Fokus geraten aber mehr und mehr 4- und 6-Zylinder Dieselmotoren von Mercedes-Benz und BMW. Hier ist sogar unstreitig, dass die Hersteller eine Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingebaut haben, wobei aber streitig ist, ob diese Abschalteinrichtung zulässig oder unzulässig ist.


Bei diesem sogenannten Thermofenster wird die Reduzierung der Stickstoffwerte innerhalb eines bestimmten Außentemperaturzeitrahmens abgestellt. Die Hersteller tragen vor, diese Abschalteinrichtung sei notwendig, um den Motor und Nebenaggregate zu schonen. Es ist davon auszugehen, dass sich der Bundesgerichtshof noch dieses Jahr zu dieser rechtlich-technischen Problematik äußern wird.

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