Die richtige Rechtsform bei der Gründung
Neue Ratgeber-Folge
- Kreis Olpe, 10.09.2020
- Von Peter Vogelsang
Peter Vogelsang
Redaktion
Kreis Olpe. Wer ein Unternehmen in Deutschland gründen möchte, hat die Auswahl zwischen vielen verschiedenen Rechtsformen. Darum geht es im aktuellen Beitrag unserer LokalPlus-Serie „Ratgeber Steuern“ in Kooperation mit der Kanzlei Neu Heimeroth und Partner. Rechtsanwalt Peter Vogelsang erklärt die Rechtslage.
Die GmbH übernimmt bei der Kommanditgesellschaft die Rolle des Komplementärs (Vollhafter). Zwei Gesellschaften verursachen höhere Verwaltungskosten für die Gründung und die laufende Verwaltung (IHK-Beitrag, Buchhaltung, Steuerberatung).
Da die unternehmerische Tätigkeit bei der GmbH & Co. KG von einer Personengesellschaft ausgeübt wird, bestehen geringere formelle Anforderungen, da der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft weder notariell beurkundet noch im Handelsregister veröffentlicht wird. Auch der Verkauf von Gesellschaftsanteilen bedarf im Gegensatz zu GmbH-Geschäftsanteilen nicht der notariellen Beurkundung.
Da nicht nur der Gewinn der Personengesellschaft direkt den Gesellschaftern zugewiesen wird, sondern auch der Verlust, kann die Möglichkeit, Verluste aus der Beteiligung an einer GmbH & Co. KG mit anderen Einkünften zu verrechnen, gerade in der Anfangsphase der unternehmerischen Tätigkeit von Vorteil sein.
Somit ist eine individuelle Beratung für die richtige Rechtsformwahl aufgrund unterschiedlicher Aspekte ein Grundstein für einen gelungenen Unternehmensstart.