DGB Südwestfalen fordert Anhebung des Kurzarbeitergeldes

Soziale Schieflage vermeiden


Von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer müssen finanzielle Einbußen hinnehmen. Der DGB sieht hier Handlungsbedarf. von Symbol Nils Dinkel
Von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer müssen finanzielle Einbußen hinnehmen. Der DGB sieht hier Handlungsbedarf. © Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe. Der rasche Anstieg der Anzeigen auf Kurzarbeitergeld macht deutlich, dass auch in Südwestfalen die Corona-Krise mit aller Macht angekommen ist. Daher spricht sich der DGB für eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes aus.


Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen: Im Agenturbezirk Siegen (Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe) gab es zum Stichtag 25. März knapp 350 bereits geprüfte Anzeigen zur Kurzarbeit. Betroffen sind hiervon über 8.500 Beschäftigte. Im Kreis Siegen-Wittgenstein betrifft dies 219 Betriebe mit 5.378 Beschäftigten und im Kreis Olpe 127 Betriebe mit 3.290 Beschäftigten.

Für den Hochsauerlandkreis, der dritte Kreis in der Zuständigkeit der DGB-Region Südwestfalen, liegt die Zahl der bisher geprüften Anzeigen bei 417. Hierbei handelt es sich um Betriebe mit über 8.600 Beschäftigten.

„Die tatsächlichen Zahlen liegen darüber und werden in den kommenden Tagen und Wochen noch weiter rapide nach oben steigen. Eine jüngst veröffentlichte Sonderauswertung der BA hat schon bundesweit rund 470.000 Anzeigen von Betrieben registriert – eine immens hohe Zahl, die zeigt, wie groß die Auswirkungen der Corona-Krise auf das Arbeitsleben sind. Diese Zahlen werden sich in den kommenden Monaten erst in der Statistik niederschlagen“, teilt der DGB mit.
DGB fordert mindestens 80 Prozent Kurzarbeitergeld
„Arbeitgeber und Bundesregierung müssen sich jetzt bewegen. Auch die Beschäftigten, die nicht unter dem Schutz eines Tarifvertrags stehen, müssen ohne Absturz durch die Krise kommen. Das Kurzarbeitergeld muss auf mindestens 80 Prozent angehoben werden“, fordert DGB-Regionsgeschäftsführer Ingo Degenhardt.

Jüngst sind die Regelungen zur Kurzarbeit geändert worden: Betriebe können diese Unterstützung angesichts der Corona-Krise jetzt schneller und früher erhalten und werden zudem von sämtlichen Lohnkosten befreit, da ihnen die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Die Beschäftigten erhalten 60 bzw. 67 Prozent ihres bisherigen Nettogehalts.

„Einen Teil der Entlastung bei den Lohnkosten sollten die Arbeitgeber verpflichtend an die Beschäftigten weitergeben müssen, um deren Einkommen aufzustocken. Wenn sie das nicht am Verhandlungstisch zusichern, muss die Bundesregierung die entsprechende Verordnung jetzt anpassen und die Arbeitgeber verpflichten“, fordert der Gewerkschafter.
Soziale Schieflage für Beschäftigte zu vermeiden
Degenhardt weiter: „Während Unternehmen gerettet werden fallen viele Beschäftigte auf Hartz IV zurück. Diese soziale Schieflage muss dringend behoben werden. Daher bedarf es eines Sonderfonds ‚Kurzarbeitergeld Plus‘ innerhalb des NRW-Rettungsschirms.“

Zwar sei das Prinzip Kurzarbeit äußerst sinnvoll, denn es helfe, Einbrüche zu überbrücken und Beschäftigung zu sichern. „Aber die Lohneinschnitte sind bitter. Gerade diejenigen mit kleinen Einkommen sind besonders hart betroffen. Viele Beschäftigte geraten durch Mieten und andere finanzielle Verpflichtungen in existenzielle Nöte“, warnt Ingo Degenhardt.

„In dieser Krise brauchen wir Solidarität und soziale Verantwortung. Es darf nicht sein, dass die Beschäftigten die Hauptlasten der Krise alleine tragen!“, mahnt Degenhardt.
Artikel teilen: