DGB-Südwestfalen: Betriebsratswahlen stehen an

Ingo Degenhardt ruft zur Wahlbeteiligung auf


Ingo Degenhardt appelliert die Wahlberechtigten, auch wählen zu gehen. von DGB-Südwestfalen
Ingo Degenhardt appelliert die Wahlberechtigten, auch wählen zu gehen. © DGB-Südwestfalen

Alle vier Jahre finden bundesweit beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Betriebsratswahlen statt. In diesem Jahr werden von März bis Mai in mehr als 28.000 Unternehmen Betriebsräte neu- oder wiedergewählt.


Südwestfalens DGB-Regionsgeschäftsführer, Ingo Degenhardt, nennt Betriebsratswahlen einen Pfeiler der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft. Er bezeichnet diese Wahl als eine der größten im Land. „Ob Arbeitsschutzgesetze, Arbeitszeitregelungen, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen:

Betriebsräte achten darauf, dass sie umgesetzt werden und setzen sich für die Beschäftigten ein. Sie stehen für Solidarität, Demokratie und für Kampfgeist. Die Betriebsräte sind die demokratisch legitimierten Vertretungen der Beschäftigten. Ich hoffe, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen“, sagt der Gewerkschafter.

Für Degenhardt ist die Mitbestimmung: „ein Instrument der innerbetrieblichen Demokratie, das nicht hoch genug geschätzt werden kann. Mit der Digitalisierung müssen Beschäftigte zunehmend mehr Verantwortung tragen, wann, wo und wie sie arbeiten, also brauchen sie auch mehr und bessere Rechte für den Arbeitsalltag. Und sie brauchen Betriebsräte, die sich dafür einsetzen, dass diese Rechte auch umgesetzt werden. Die Mitbestimmung ist der zentrale Baustein für die Zukunft der modernen Arbeitsgesellschaft.“
Wahlberechtigt nicht nur Vollzeitbeschäftigte
Rechtliche Grundlage für die Gründung und Arbeit der Betriebsräte in Deutschland ist das Betriebsverfassungsgesetz, das 1952 erstmals in Kraft getreten ist. Betriebsräte können in Betrieben mit mindestens fünf Wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet werden. Wahlberechtigt sind nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch volljährige Auszubildende, Praktikanten sowie befristet oder Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen. Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht behindern, bei Problemen hilft die zuständige Gewerkschaft.

Für Ingo Degenhardt steht außer Frage, dass in mitbestimmten Betrieben, ein besseres Arbeitsklima und mehr Familienfreundlichkeit vorherrscht und sie darüber hinaus innovativer und wirtschaftlich erfolgreicher sind. „Die Initiative zur Wahl eines Betriebsrates muss von den Mitarbeitern ausgehen und sie müssen es auch wirklich wollen. Die beste Zeit einen Betriebsrat zu gründen ist, wenn es dem Unternehmen gut geht und nicht erst dann, wenn bereits der Insolvenzverwalter vor der Tür steht. Manchen Arbeitgebern muss man klar machen, dass Betriebsräte keine Gegner sind, sondern zum Wohl der Beschäftigten und somit zum Wohl des Unternehmens agieren“, sagt Degenhardt.
DGB sieht Handlungsbedarf
Einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zufolge gibt es Defizite bei der Zahlung des Mindestlohns (derzeit 8,84 Euro pro Stunde) vor allem in Firmen ohne Betriebsrat. Allein im Jahr 2016 ist 2,7 Millionen Arbeitnehmern der Mindestlohn vorenthalten worden. Für den DGB gibt es hier großen Handlungsbedarf.

Bundesweit stimmen bei den anstehenden Betriebsratswahlen die Arbeitnehmer über rund 180.000 Mandate ab, das entspricht in etwa der Anzahl in den Kommunalparlamenten.

Laut Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gibt es nur in rund 27 Prozent der Betriebe in Deutschland einen Betriebs- oder Personalrat. Zahlen für Südwestfalen liegen nicht vor.
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