DEHOGA kritisiert Beherbergungsverbote über die Feiertage


Symbolfoto für ein Hotelzimmer.  von pixabay.com
Symbolfoto für ein Hotelzimmer. © pixabay.com

Kreis Olpe. Die ab dem Mittwoch, 16. Dezember, geltende Coronaschutzverordnung ist am Dienstag, 14. Dezember, veröffentlicht worden. Diese wird von dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Westfalen kritisiert.


Der DEHOGA Westfalen zeigt sich als größter Branchenverband für das Gastgewerbe enttäuscht von der Neuregelung. Hans-Dietmar Wosberg, Präsident des Branchenverbandes hierzu:

„Unser Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte es vor gut zwei Wochen ja auf den Punkt gebracht als er in einer Pressekonferenz sagte, Übernachtungen in Privathaushalten seien aus Gründen des Infektionsschutzes immer schlechter als bei den professionellen Gastgebern. Außerdem würden Leute, die in kleinen Wohnungen leben hierdurch benachteiligt, weil sie vielleicht nicht den Platz haben, ihre Familie über die Feiertage zu beherbergen.“

An der Faktenlage habe sich ja nichts geändert. Es stoße daher nicht nur bei ihm bei mir auf großes Unverständnis, dass jetzt eine 180-Grad-Wende zu diesem sehr vernünftigen Denkansatz vorgenommen worden sei.

„Unsere Betriebe müssen nun den Familien die Nachricht überbringen, dass Treffen über die Feiertage faktisch nicht stattfinden können – keine besonders dankbare Aufgabe“, so Wosberg.

„Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken untersagt“

Während sich für die Gastronomie keine gravierenden Änderungen ergeben haben, sind entgegen der ursprünglichen Ankündigungen nunmehr „Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken untersagt“.

Dies bedeutet, dass ausdrücklich klargestellt wurde, dass Übernachtungen in den Hotels und Pensionen in NRW anlässlich von Familienbesuchen über die Feiertage nicht erlaubt sind. Dass ein „Beherbergungsverbot für Familien“ hierbei ausgerechnet unmittelbar vor Heiligabend verhängt wird, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

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