Covid-19-FAQs: Was Arbeitgeber jetzt unbedingt über staatliche Hilfe wissen müssen
LP-Serie Ratgeber Steuern
- Kreis Olpe, 08.04.2020
- Von Gregor Nieswandt
Gregor Nieswandt
Redaktion
Kreis Olpe. Das Coronavirus sorgt für drastische Einschnitte im privaten und öffentlichen Leben. Viele Unternehmen leiden bereits jetzt unter den wirtschaftlichen Folgen des Virus. Darum geht es auch im aktuellen Beitrag unserer Serie „Ratgeber Steuern“ in Kooperation mit der Kanzlei Neu Heimeroth und Partner.
Wo kann ich KUG beantragen?
Zuständig für die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes ist die örtliche Arbeitsagentur.
Wann habe ich Anspruch auf KUG?
Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Werden auch Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden erstattet?
Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
Haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf KUG?
Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG.
Wie viel Geld erhalten Arbeitnehmer?
60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind haben, bekommen 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
- Stundung von Steuerzahlungen
- Anpassung von Vorauszahlungen
- Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen
Zahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer können dieses Jahr zinsfrei gestundet werden. Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen. Die Stundung der Gewerbesteuern müssen Unternehmer bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Ebenso setzen die Finanzämter in NRW die in 2020 gezahlte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer bei Dauerfristverlängerung bei Antrag auf „Null“ herab.
Muss ich dem Finanzamt den Wert meiner Verluste genau darlegen?
Unternehmen müssen darlegen, dass sie unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind. Den Wert entstandener Schäden müssen sie aber nicht im Einzelnen belegen.
Welche Vorauszahlungen kann ich in 2020 anpassen?
Vorauszahlungen auf die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer können angepasst werden. Hierfür können Sie bei Ihrem Finanzamt bzw. der Gemeinde einen Antrag stellen.
Wer kann die Höhe seiner Vorauszahlungen anpassen?
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler können von der Maßnahme Gebrauch machen.
Muss ich mit Säumniszuschlägen rechnen, wenn ich meine Steuer verspätet zahle?
Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden. Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, sollen erlassen werden. Dies betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer.
Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge zunächst für die Monate März bis Mai 2020 gestundet werden. Stundungen sind längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2020 zu gewähren. Voraussetzung für die erleichterte Stundung ist, dass die Einziehung der Beiträge ohne die Stundung trotz vorrangiger Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, Fördermitteln und/oder Krediten mit erheblichen Härten für den Arbeitgeber verbunden wäre.
Dabei übernimmt die KfW den bei weitem größten Teil der Haftung für diese Kredite (80 % - 90 %), was Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungspartnern die Kreditvergabe erleichtern soll. Mit Ankündigung der Bundesregierung vom 6. April 2020 werden zudem KfW-Schnellkredite eingeführt, die eine Haftungsfreistellung von 100 Prozent vorsehen.
Wer kann einen Kredit bei der KfW beantragen?
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler
Wie kann ich einen Kredit bei der KfW-Bank beantragen?
Der Antrag läuft in vier Schritten ab:
- Finanzierungspartner finden - z.B. die eigene Hausbank
- Kredit beantragen - der Finanzierungspartner stellt den Kreditantrag bei der KfW
- Kreditantrag wird geprüft - die KfW prüft alle Unterlagen und entscheidet über die Förderung (Im Rahmen des KfW-Schnellkredits nach Veröffentlichung der Bundesregierung wohl entbehrlich.)
- Kreditvertrag abschließen - der Kreditvertrag wird beim Finanzierungspartner abgeschlossen
Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro. Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, können Betroffene elektronische Antragsformulare auf der Seite www.wirtschaft.nrw/corona finden.
Kleinunternehmen, Angehörigen der Freien Berufe, Gründern und Solo-Selbständigen wird folgende Unterstützung (Einmalzahlung) zur Vermeidung von finanziellen Engpässen für die folgenden drei Monate gewährt:
- 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
- 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
- 25.000 Euro: bis zu 50 Beschäftigte (Landesmittel)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise
- haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert
- oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten)
- oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.
Welche Fördermöglichkeiten bietet mir die Bürgschaftsbank NRW?
- bis zu 2.500.000 Euro Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Krediten bei Hausbanken
- Kredite bis 500.000 Euro im Umlaufverfahren (Entscheidung in drei Tagen nach Vorlage aller Unterlagen)
- Kredite bis 250.000 Euro im Expressverfahren (Entscheidung in drei Tagen nach Antragseingang)
- bis zu 75.000 Euro stille Beteiligung zur Liquiditätsfinanzierung
- Liquiditätsbedarf ermitteln
- Entscheidungsunterlagen bereitstellen
- Beratungsgespräch führen (Hausbank oder Bürgschaftsbank NRW)
- Beantragung der Finanzierungsmittel (Hausbank oder Finanzierungsportal www.ermoeglicher.de )