Coronaschutzverordnung: Erleichterungen für Ferienfreizeiten

Volksfeste ab 27. August möglich


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Kreis Olpe. Angesichts der aktuell niedrigen Inzidenzzahlen sind die Regelungen für Ferienreisen und Ferienangebote für Jugendliche angepasst worden. Abgesichert durch Coronatests ist nun bei der im ganzen Land geltenden Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von höchstens 35) bei den Ferienaktionen eine weitgehende Normalität möglich. Die Coronaschutzverordnung wurde zum 29. Juni entsprechend geändert.


Konkret heißt das: Bei Kinder- und Jugendreisen dürfen auch Gruppen von mehr als 25 jungen Menschen gemeinsam betreut werden und gemeinsame Aktivitäten ausüben. Eine Aufteilung in kleinere feste Gruppen ist nicht mehr erforderlich. Dafür ist neben den bislang vorgeschriebenen zwei Coronatests pro Woche auch zum Ende der Reise nochmal ein gemeinsamer Test vorgesehen. Als Test kommen entweder kostenfreie Bürgertests oder gemeinsame Selbsttests infrage.

Maske nur drinnen in größeren Gruppen

Bei anderen Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche dürfen ab sofort im Freien 50 und in Innenräumen 30 junge Menschen gemeinsam betreut werden. Hier ist zu Beginn und am Anfang jeder neuen Woche ein Coronatest erforderlich.

Bei allen Angeboten gilt eine Maskenpflicht nur noch bei größeren Gruppen in Innenräumen (mehr als 20 junge Menschen sowie fünf Betreuer). Auch Mindestabstände dürfen unterschritten werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die in vielerlei Hinsicht besonders stark unter der Pandemie gelitten haben, möglichst unbeschwerte Ferien genießen können. Sie haben gegenüber den Älteren große Solidarität bewiesen und sich das redlich verdient.“

„Treffen und Spaß ermöglichen“

Familienminister Joachim Stamp meint: „Kinder und Jugendliche haben während der Pandemie enorme Einschränkungen hinnehmen müssen, vor allem im sozialen Bereich. Wir möchten Kindern und Jugendlichen gerade jetzt in den Ferien wieder Treffen, Spaß und soziales Erleben ermöglichen.“

Bereits bei der vorherigen Änderung der Coronaschutzverordnung hatte es eine kleine Änderung bei der Regelungen für Volksfeste gegeben. Diese sind jetzt ab 27. August wieder erlaubt – also passend zum letzten August-Wochenende. Zuvor hatte es ein Verbot von Festen bis einschließlich 31. August gegeben. Gestattet sind Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Schützenfeste, Stadt- und Dorffeste sowie ähnliche Festveranstaltungen mit bis mehr als 1 000 Teilnehmern, wenn in Kreis und Land die Inzidenzstufe 1 gilt, die Besucher getestet sind und der Veranstalter ein genehmigtes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorlegt.

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