Corona-Tests: Was jetzt für die Herbstferien gilt
Experten-Tipp
- Kreis Olpe, 13.10.2020
Kreis Olpe. Debatten um innerdeutsche Risikogebiete, Beherbergungsverbote und alternative Tests haben Verbraucher in NRW pünktlich zum Start der Herbstferien verunsichert. Was gilt jetzt in Sachen Corona-Tests? Tanja Wolf, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. Was können Reisende aus NRW-Risikogebieten jetzt tun?
Wo kann man sich testen lassen?
Den Test kann man an Teststationen am Flughafen, an Bahnhöfen oder in den Gesundheitsämtern machen. Unter der Telefonnummer 116 117 gibt es Auskunft, wo darüber hinaus in Wohnortnähe Tests angeboten werden. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte unbedingt vorher einen Termin vereinbaren.
Gilt innerhalb Deutschlands grundsätzlich ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus Risikogebieten?
Nein, das wird in Kürze erneut in Berlin verhandelt. Bis dahin gelten die Corona-Regelungen der einzelnen Bundesländer. Die meisten verlangen negative Corona-Tests von Urlaubern aus innerdeutschen Risikogebieten. Reisende aus sogenannten Corona-Hotspots sollen demnach bei Ankunft in Hotels oder anderen Unterkünften einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Andernfalls greift das Beherbergungsverbot.
Was gilt für Reisen ins Ausland?
Seit dem 1. Oktober gelten weltweit individuelle Reisehinweise. Reisende, die innerhalb der EU verreisen möchten, sollten sich vorab informieren, ob sie ohne Quarantäne einreisen dürfen, in welchen Situationen ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben ist, ob beispielsweise Restaurants, Museen oder Strände geöffnet sind.
Die EU-Kommission bietet online einen Überblick über die geltenden Corona-Regeln in den verschiedenen Mitgliedsstaaten. Wer aus Risikogebieten nach Deutschland zurückkehrt, muss seit dem 8. August einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich nach Ankunft innerhalb von zehn Tagen auf eine Corona-Infektion testen lassen.
Gibt es Sanktionen?
Bei Verstoß gegen die genannten Pflichten zur Meldung, Testung, Nachweispflicht oder zur häuslichen Quarantäne können die zuständigen Behörden Bußgelder verhängen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat neue Corona-Schnelltests angekündigt. Welchen Vorteil haben solche Tests gegenüber dem bisherigen PCR-Test?
Wenn man von Schnelltests spricht, sind in der Regel Antigentests gemeint. Sie zeigen innerhalb einer Stunde ein Ergebnis an. Ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest wird auf einem Teststreifen angezeigt, ob man positiv ist oder nicht. Fällt der Schnelltest positiv aus, folgt in der Regel auch ein PCR-Test zur Bestätigung.
Darf jeder zu Hause einen Corona-Schnelltest anwenden?
Nein, das Infektionsschutzgesetz verbietet es, Heimtests für Laien zu entwickeln oder zu verkaufen. Covid-19 ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit, muss also von Ärzten festgestellt werden.
Werden Schnelltests von der Krankenkasse bezahlt?
Das Robert Koch-Institut hat zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Kriterien für die Beurteilung von Schnelltests entwickelt. Auf dieser Grundlage wird das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Liste mit Schnelltests erstellen, die diesen Kriterien entsprechen und erstattet werden.
Allerdings sollen die Schnelltests vor allem für den Einsatz in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen oder Reha-Einrichtungen eingesetzt werden.