Bußgeldbescheid erhalten? Das können Sie jetzt tun

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  • Kreis Olpe, 31.08.2020
  • Von Julian Voß
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Kreis Olpe. Der im April 2020 verabschiedete neue Bußgeldkatalog wurde wegen eines Formfehlers für unwirksam erklärt. Nach diesem Chaos um die Wirksamkeit sind viele Fahrer verunsichert, wie sie am besten vorgehen sollen, wenn sie im Straßenverkehr mit einem Ordnungswidrigkeitsvorwurf konfrontiert werden. Was Sie tun können, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag von Julian Voß, Fachanwalt für Verkehrsrecht.


Sind Sie zu schnell gefahren, haben falsch geparkt oder vielleicht während der Fahrt telefoniert? Dann werden Sie vermutlich Post von der Bußgeldstelle erhalten haben oder bald bekommen. Handelt es sich um ein geringfügiges Vergehen, wie ein einfacher Parkverstoß, wird ein Verwarngeld ausgesprochen. Wenn Sie dieses bezahlen, ist der Fall erledigt. Ansonsten droht der Erlass eines Bußgeldbescheides mit zum Teil weitreichenden Folgen.
Wann wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt?
Bußgeldbescheide werden ausgestellt, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben. Dazu zählen in Deutschland unter anderem:
  • Zu schnelles Fahren ab 21 km/h
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Zu wenig Abstand eingehalten
  • Falsch geparkt/gehalten
  • Fahrzeugmängel
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Handy am Steuer 
Wie hoch ist die Strafe?
Die Höhe der Strafe ist explizit im Bußgeldkatalog geregelt. Die Geldstrafe kann je nach Verstoß und bei Wiederholungstätern enorme Folgen haben. Vor allem extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit hohen Geldstrafen geahndet. Hinzu kommen Punkte in Flensburg und sogar die Anordnung von Fahrverboten. In unregelmäßigen Abständen werden die Bußgelder überarbeitet und die Strafen erhöht. Zuletzt war das im April 2020 der Fall. Allerdings musste der neue Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers des Gesetzgebers zurückgenommen werden, weshalb aktuell der alte Katalog wieder Gültigkeit hat. Durch den Bescheid erfahren Sie, welche Strafe für Ihr Vergehen auf Sie zukommen wird.
Wann kann ein Bußgeldbescheid fehlerhaft sein?
Sie sollten nach Erhalt der Post jedoch nicht gleich in Panik geraten. Die Geldbuße sollten Sie nicht direkt bezahlen. Denn viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Fehler können in Bezug auf folgende Punkte vorliegen: 
  • Formale Fehler (Ort und Zeit der Tat, Name des Betroffenen stimmen nicht)
  • Verjährung der Tat liegt vor
  • Messfehler bei der Geschwindigkeitsmessung bestehen
  • Qualität des Blitzerfotos nicht ausreichend zum Nachweis der Fahrereigenschaft
Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Bescheids haben, sollten Sie daher Einspruch einlegen. Bei drohenden Bußgeldern, Punkten oder sogar Fahrverboten kann die Einschaltung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht von Vorteil sein. Der Anwalt kann Akteneinsicht anfordern, hat Erfahrung darin einen fehlerhaften Bescheid zu erkennen und weitere Schritte einzuleiten.  

Besonders bei einem drohenden Fahrverbot kann es sich lohnen, Einspruch zu erheben. Ein Fahrverbot von einem Monat oder mehr trifft vor allem Berufstätige, die auf den Führerschein dringend angewiesen sind. Durch einen Einspruch kann Zeit gewonnen werden.
Unter Bedingungen von Fahrverbot absehen
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren kann mehrere Monate dauern und durch den Einspruch verlängert sich somit auch die Zeit bis Sie den Führerschein ggfs. abgeben müssen. Zudem kann die Bußgeldstelle unter bestimmen Bedingungen ggf. vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße ganz absehen. 

Wenn Sie keinen Einspruch gegen den Bescheid erheben, wird dieser nach Ablauf der Einspruchsfrist automatisch rechtskräftig.
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