Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Zollkontrollen im Wach- und Sicherheitsgewerbe


Symbolfoto. von pixabay.com
Symbolfoto. © pixabay.com

Kreis Olpe. Bundesweit hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) am Freitag und Samstag, 17. und 18. September, in einer Schwerpunktprüfung einen Teil der im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätigen Personen und Arbeitgeber überprüft. Im Kreis Olpe fand eine solche unter anderem bei der Großveranstaltung in Lennestadt statt.


Abstands- und Zugangskontrollen in und vor Supermärkten, die Sicherung von Geld- und Werttransporten, der Schutz von Veranstaltungen und Gebäuden, Kontrollen auf Flughäfen und Bahnhöfen - all diese Aufgaben werden von Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe wahrgenommen.

Im Geschäftsbereich des Hauptzollamts Dortmund waren 98 Beschäftigte - teilweise mit Unterstützung der Bezirksregierung Arnsberg und des Ordnungsamts der Stadt Dortmund - im Einsatz (FKS DO: 32; FKS GE: 35; FKS HA: 23; FKS SI: 8) und befragten 222 Personen, die für 60 Arbeitgeber tätig sind, zu ihren Arbeitsverhältnissen (FKS DO: 64; FKS GE: 99; FKS HA: 32; FKS SI: 27).

Sieben Sachverhalte im Bezirk Siegen

Die Zöllner kontrollierten insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Bei den Kontrollen ergaben sich nach bisherigen Erkenntnissen 42 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in

  • 19 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes (FKS DO: 2; FKS GE: 6; FKS HA: 6; FKS SI: 5),
  • 9 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS DO: 3; FKS GE: 0; FKS HA: 6; FKS SI: 0),
  • 3 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS DO: 2; FKS GE: 0; FKS HA: 1; FKS SI: 0),
  • 11 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben (FKS DO: 3; FKS GE: 0; FKS HA: 7; FKS SI: 1).


Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung richtet ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz aus. Dies soll den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen erhalten. Die Maßnahme sei ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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