Bundestag beschließt Teil-Impfpflicht für Pflege- und Krankenhauspersonal
Ampel-Koalition verschärft Infektionsschutzgesetz
- Kreis Olpe, 10.12.2021
- Gesundheit & Medizin

Kreis Olpe/Berlin. Der Bundestag hat eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal und weitere Krisenregelungen beschlossen. Für das Gesetz der Ampelkoalition stimmten 571 Bundestagsabgeordnete. Mit Nein stimmten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Am Nachmittag soll der Bundesrat über das Gesetz abschließend in einer Sondersitzung entscheiden.


Bis zum 15. März 2022 müssen Kräfte aus den Bereichen Pflege und Krankenhaus sowie alle Tätigen in Gesundheitsberufen nun nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Beim Abschluss neuer Arbeitsverträge sind nun die Arbeitgeber in der Pflicht, diesen Nachweis zu erbringen. „Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus durch eine sehr hohe Impfquote beim Personal in diesen Berufen sei wichtig“, heißt es.


Mehreren Berichten zufolge gibt es Kritik über das neu beschlossene Gesetz aus den Reihen von Gewerkschaften und im Gesundheitswesen selbst. Es werde befürchtet, dass sich die Lage weiterhin zuspitzen könne. Die dünne personelle Situation könne sich demnach verschärfen, da viele ungeimpfte Arbeitnehmer nun die Kündigung einreichen könnten, heißt es.

Neben dem Impfbeschluss brachte die neue Regierung neue Verschärfungen im Infektionsschutzgesetz auf den Weg. Mit der Änderung können die Länder Schließungen von Klubs und Diskotheken, aber auch von Restaurants anordnen.

Auch beim Thema Imfpung hat sich etwas getan: das Tempo bei Auffrischungsimpfungen soll zunehmen. Zukünftig sollen auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker temporär gegen das Coronavirus impfen dürfen.
