Bundeskabinett fasst Beschluss zur bundesweiten Notbremse

Kommt die Ausgangssperre?


  • Kreis Olpe, 13.04.2021
  • Politik
  • Von Christine Schmidt
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Bundeskanzlerin Angela Merkel trat nach der Sitzung vor die Presse. von privat
Bundeskanzlerin Angela Merkel trat nach der Sitzung vor die Presse. © privat

Kreis Olpe. Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Dienstag, 13. April, eine Ergänzung zum Infektionsschutzgesetz beschlossen. Demnach soll eine bundesweite Notbremse umgesetzt werden. Sie beinhaltet ab einer Inzidenz von 100 eine nächtliche Ausgangssperre und ab einem Inzidenzwert von 200 die Schließung von Schulen.


Die neuen Regeln sollen in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und möglichst schnell - wahrscheinlich kommende Woche - in Kraft treten. Dem Bundesrat wird die Gesetzesergänzung zwar auch vorgelegt, doch ist dessen ausdrückliche Zustimmung nicht erforderlich. Die Länderkammer könnte allenfalls Einspruch erheben.

„Dringend und wichtig“

Die Ergänzung sei ein „dringender und wichtiger Beschluss“, gewesen. So formulierte es Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstagmittag in einer Pressekonferenz. Die bundesweite Notbremse soll überall dort greifen, wo die 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Unklarheiten, wann und wo etwas gilt oder eben nicht, sollen dann vorbei sein, erklärte Merkel.

Unter die vom Kabinett beschlossene Ergänzung fallen folgende Einschränkungen:

  • Kontaktbeschränkungen: Angehörigen eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Maximal dürfen fünf Menschen zusammenkommen - Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet.
  • Schließungen von Geschäften, Kultur- und Sporteinrichtungen
  • nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr
  • verpflichtendes Testangebot von Arbeitgebern für Arbeitnehmer
Dritte Welle brechen

„Ich weiß, dass diese Einschränkungen hart sind“, betonte Merkel. Aber damit könne die dritte Welle gebremst und gebrochen werden. Denn die bisherigen Regelungen reichten nicht mehr aus und das Land brauche konsequentere Maßnahmen. Außerdem erwarte die Bürger Nachvollziehbarkeit und Klarheit, so die Kanzlerin.

Geöffnet werden dürfen laut dem Kabinettsbeschluss Dienstleistungen im medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Bereich sowie Friseurläden - jeweils mit Maske. Touristische Übernachtungen sind weiterhin verboten.

In Kreisen, die unter der 100er-Marke liegen und stabil sind, entscheiden die Länder über Einschränkungen und Lockungen.

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