Breitet sich die Afrikanische Schweinepest weiter im Kreis Olpe aus?
Auch Drohnen bei der Suche im Einsatz
- Kreis Olpe, 15.06.2025
- Verschiedenes

Kreis Olpe. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, teilt auf seiner Internetseite mit, dass Im Zuge der laufenden Untersuchungen des lokalen Falles der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei der Gemeinde Kirchhunden weitere verendete Wildschweine aufgefunden wurden.


Auch bei diesen Tierkadavern handelt es sich um Verdachtsfälle der ASP. Das vor Ort zuständige Chemische und Veterinäruntersuchungsamt CVUA Westfalen in Arnsberg untersucht alle gefundenen Tierkadaver. Bestätigungen des Friedrich-Loeffler-Instituts stehen noch aus.


Die verendeten Tiere sind in der Nähe der Fundstelle des ersten toten Wildschweines von Einsatzteams des Landes NRW und des Kreises Olpe mit speziell trainierten Suchhunden gefunden worden.

Das Land Nordrhein-Westfalen verfügt über eine eigene ASP-Suchhundestaffel, um im Ausbruchsfall schnellstmöglich in den betroffenen Gebieten nach an ASP verendeten Wildschweinen zu suchen. Neben den Hunde-Trupps kommen auch spezielle Drohnen bei der Suche zum Einsatz.

Ministerin Silke Gorißen: „Unsere hochprofessionellen Suchteams sind mit voller Kraft im Einsatz. Die Mensch-Hund-Teams helfen, die verendeten Wildschweine schnell zu finden und so die Seuchenausbreitung einzudämmen. Mein herzlicher Dank gilt allen Einsatzkräften, die dafür sorgen, schnell Klarheit über die Lage vor Ort zu bekommen.“
Um den Fundort der verendeten Tiere werde aller Voraussicht nach im Laufe des Montags eine so genannte „infizierte Zone“ festgelegt, in der dann bestimmte Schutzauflagen gelten, um eine Weiterverbreitung des ASP-Virus zu verhindern.

Das mögliche Gebiet werde derzeit zwischen den zuständigen Behörden intensiv beraten und auch mit dem Bund und der EU abgestimmt. Erst sobald das Gebiet der definierten Zone klar sei und daraus weitere, entsprechende Schutzmaßnahmen feststehen, werde der Kreis diese veröffentlichen und dazu informieren.
Grundsätzlich ist dabei vorgesehen, dass in einer definierten Zone Schutzzäune errichtet werden, um eine Wanderung der Wildschweine aus dem Gebiet zu verhindern. Auch werde es Auflagen geben für schweinehaltende Betriebe in der Region, für die Jagd und für Hundehalter, die ihre Hunde nur angeleint und auf den Wegen im Wald führen dürfen.
