Boosterimpfung drei Monate nach Grundimmunisierung möglich

Wieder neue Frist


Symbolfoto Impfung. von Pixabay.com
Symbolfoto Impfung. © Pixabay.com

Kreis Olpe. Das Land NRW hat mit Erlass vom 23. Dezember den zeitlichen Mindestabstand zwischen der Corona-Grundimmunisierung und der Auffrischungsimpfung auf mindestens drei Monate festgelegt.


Dadurch soll mehr Menschen eine schnelle Auffrischungsimpfung ermöglicht und die Ausbreitung der Omikron-Variante gebremst werden. Der Kreis Olpe wird die Regelung in seinem Impfzentrum ab sofort umsetzen. Eine Boosterimpfung können nur volljährige Personen erhalten.

Das Impfzentrum ist heute, 23. Dezember, von 14 bis 18 Uhr für Erwachsene und Kinder ab zwölf Jahre geöffnet. Verwendet wird ausschließlich die Impfstoff von Biontech.

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