„BIGGEsang“ setzt Kulturförderung in stimmungsvolles Video um

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Biggesang von Nicole Voss
Biggesang © Nicole Voss

Kreis Olpe. Einen stimmungsgeladenen Beweis für die Sinnhaftigkeit von Kulturförderung liefert ganz aktuell der Chor Gemischte Stimmen „BIGGEsang“. Mit Mitteln der Kulturförderung des Kreises Olpe haben die Sängerinnen und Sänger zusammen mit Chorleiter Volker Arns das erste eigene Musikvideo erstellt und am 1. Oktober 2023 veröffentlicht.


Auf der Homepage des Chores (www.biggesang.de) führt ein Link zu dem Video auf Youtube. Der Beitrag zeigt nicht nur die Schönheit der Region, sondern demonstriert auch den Zustand der von Stürmen und Borkenkäfern zerstörten Fichtenwälder – begleitet selbstverständlich von dem hochklassigen Gesang des mehrfach preisgekrönten Ensembles. Das Video mit dem Titel „Kein schöner Land“ hat bereits viel Lob und Anerkennung erfahren.

„Wir sind dankbar, dass der Kreis Olpe unsere Idee mit Kulturfördermitteln unterstützt hat und das Projekt erst möglich gemacht hat“, erklärt der Vorstand der Gemischten Stimmen „BIGGEsang“.

Projekte seit 2018 gefördert

Seit 2018 fördert der Kreis Olpe kulturelle Veranstaltungen und Projekte verschiedener Kulturbereiche auf der Grundlage einer Kulturförderrichtlinie. Voraussetzung ist, dass die kulturellen Aktivitäten von überörtlichem Interesse sind, öffentlich zugänglich und im Kreis Olpe stattfinden. Auch für dieses Jahr werden noch Anträge auf Kulturförderung entgegengenommen.

Antragsberechtigt sind alle kulturtreibenden Vereine und Einzelpersonen sowie Kultureinrichtungen und -initiativen im Kreisgebiet. Mit dem Antrag auf Kulturförderung werden eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens sowie ein Finanzierungsplan erwartet. Über die Förderung entscheidet dann der Kreisausschuss nach Vorberatung im Ausschuss für Sport und Kultur.

Zuschuss bis zu 10.000 Euro möglich

Der Zuschuss wird in Höhe der ungedeckten Ausgaben gewährt und ist auf 5.000 Euro begrenzt. Veranstaltungen und Projekte, die bisher beispiellose neue Ideen umsetzen oder die in Kooperation von mehr als zwei antragsberechtigten Kultureinrichtungen, Vereinen und Initiativen durchgeführt werden, können sogar mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass mit der beantragten Maßnahme erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Beginn begonnen werden darf. Spätestens drei Monate nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser enthält einen kurzen Sachbericht über Verlauf und Ergebnis der Maßnahme sowie Besucherzahlen. Die Aufwendungen sind detailliert aufzulisten und mit Belegen nachzuweisen.

Info

Projektanträge sind an den Kreis Olpe, Fachdienst Schulen, Sport und Kultur, Westfälische Straße 75, 57462 Olpe, zu richten. Ansprechpartnerin ist Ulrike Beckmann, unter Tel. (02761) 81-410. Weitere Infos auf www.kreis-olpe.de unter dem Stichwort „Kulturförderung“.

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