Besuche in Krankenhäusern in Olpe und Altenhundem ab Himmelfahrt wieder erlaubt

Maximal zwei Besucher pro Tag


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Im St.-Josefs-Hospital in Altenhundem sind ab 21. Mai wiedre Besuche erlaubt. von Nils Dinkel
Im St.-Josefs-Hospital in Altenhundem sind ab 21. Mai wiedre Besuche erlaubt. © Nils Dinkel

Olpe/Altenhundem. Nachdem in den Senioreneinrichtungen der Katholischen Hospitalgesellschaft Südwestfalen bereits seit dem 10. Mai Besuche möglich sind, werden auch das St. Martinus-Hospital in Olpe und das St. Josefs-Hospital in Altenhundem ab Donnerstag, 21. Mai, wieder Patientenbesuche zulassen.


„Wir haben ein Konzept erarbeitet, mit dem wir unsere Patienten und Mitarbeiter vor möglichen Infektionskrankheiten schützen wollen, gleichzeitig aber dem verständlichen Bedürfnis unserer Patienten nach Besuch gerecht werden möchten – schließlich kann der wichtige soziale Kontakt durchaus zur Genesung beitragen“ erläutert Geschäftsführer Johannes Schmitz. „Grundsätzlich empfehlen wir aber, einen Besuch im Krankenhaus vorher zu überdenken. Wer bereits am Folgetag entlassen wird, kann vielleicht darauf verzichten“ gibt Dr. Christine Menges, ärztliche Direktorin, zu bedenken.
Fragebogen ist auszufüllen
In beiden Häusern wird vorab ein Besucher-Screening durchgeführt. Hierzu werden die Besucher gebeten, einen Fragebogen wahrheitsgemäß auszufüllen und Angaben zu ihrer Person zu machen. Das Olper Krankenhaus richtet hierfür einen Checkpoint im Eingangsbereich ein, in Lennestadt werden die Mitarbeiter der Pforte das Besucher-Screening durchführen. Sollten Bedenken bestehen, so kann der Besuch verwehrt werden.

Der Fragebogen kann auch auf der Webseite der Katholischen Hospitalgesellschaft Südwestfalen heruntergeladen und schon im Vorfeld ausgefüllt werden. So lassen sich Wartezeiten verringern.
Die tägliche Besuchszeit findet zwischen 14 und 17 Uhr statt und jeder Patient darf maximal zwei Besucher pro Tag empfangen. Der letzte Einlass für Besucher ist um 16.30 Uhr. „Idealerweise sollten sich die Angehörigen absprechen, wer zu Besuch kommt“ empfiehlt Schmitz. Außerdem sollte man sich darauf einstellen, dass es aufgrund der Datenerfassung zu Wartezeiten kommen kann. Besucher müssen während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Intensiv- und Isolierstation ausgenommen
Von der Besucherregelung ausgenommen sind Patienten der Intensiv- sowie Isolierstation. Wer einen Patienten der Intensivstation besuchen möchte, muss vorab telefonisch einen Termin vereinbaren. Patienten der Isolierstation dürfen keine Besucher empfangen. Eine Ausnahme bilden Palliativpatienten auf der Isolierstation. Nach Rücksprache mit dem Arzt sind hier individuelle Regelungen möglich.
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