Besuche im Krankenhaus nur in Ausnahmesituationen zulässig

Anpassung der Besucherregelung


Das Martinus-Hospital in Olpe. von Nils Dinkel
Das Martinus-Hospital in Olpe. © Nils Dinkel

Olpe/Lennestadt. Die Katholische Hospitalgesellschaft Südwestfalen hat auf die aktuelle pandemische Situation reagiert und ein das Konzept für Besuche im St. Martinus-Hospital Olpe sowie im St. Josefs-Hospital Lennestadt überarbeitet. Besuche sind nur noch in Ausnahmesituationen zulässig.


Die Besuchsregelungen dienen dem Schutz der Patienten sowie der Mitarbeiter. Bei der Erstellung des Konzeptes wurde auch berücksichtigt, dass soziale Kontakte bei bestimmten Patientengruppen sehr wichtig sind und den Heilungsprozess begünstigen.

Grundsätzlich gilt in beiden Häusern bereits seit November 2020 ein generelles Besuchsverbot. Medizinisch notwendige Begleitpersonen gelten nicht als Besucher.

Anwesenheit werdender Väter erlaubt

Auch werdende Väter dürfen während der Geburt im Kreißsaal anwesend sein, müssen jedoch einen aktuellen Coronatest mit negativem Ergebnis vorlegen oder haben die Möglichkeit, diesen im Krankenhaus zu machen.

Lediglich in Ausnahmefällen ist nach Entscheidung des behandelnden Arztes der täglich einmalige Besuch von einer durch den Patienten oder dessen gesetzlichen Vertreter benannten Person möglich.

Aktueller negativer Test ist Grundvoraussetzung

Der Besuch darf nicht länger als 90 Minuten dauern und wird über die Pforte des Krankenhauses terminiert, damit sich maximal ein Besucher im Patientenzimmer aufhält. Voraussetzung für den Besuch ist die Vorlage einer von einem anerkannten Schnelltestzentrum ausgestellten Bescheinigung gemäß Anlage 2 zur Coronateststrukturverordnung. Zur Identifizierung ist ein Personalausweis vorzulegen.

Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Für die Besuche im Haus gelten besondere Hygieneregeln. Jeder Besucher ist verpflichtet, während des gesamten Besuchs eine FFP2-Maske zu tragen.

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